1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Löwenstein rechtskräftig

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Heilbronn (dpa/lsw) - Fast fünf Jahre nach dem Mord an einer Frau in Löwenstein (Kreis Heilbronn) ist ihr Ehemann nun rechtskräftig verurteilt. Das Landgerichts Heilbronn hatte ihn am 26. März 2021 wegen des Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau am 29. März 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die erneute Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 26. Januar 2022 als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte das Landgericht in Heilbronn am Mittwoch mit.
Heilbronn.

Damit endet dieses Verfahren, mit dem sich das Landgericht Heilbronn zweimal beschäftigt hatte, endgültig. Die erste Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft vom 20. April 2018 hatte zunächst keinen Bestand. Auf die erste Revision des Angeklagten war sie mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2019 aufgehoben worden. Der BHG verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Heilbronn zurück. Die Beweisaufnahme hatte komplett wiederholt werden müssen.

Der Deutsche mit serbischen Wurzeln hatte die Tat stets bestritten und den Mordvorwurf auch in der ersten Landgerichtsverhandlung zurückgewiesen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, direkte Zeugen der Tat gibt es nicht. Der Ehemann war nach der Tat unter anderem in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» gesucht worden. Er wurde gut zwei Wochen später festgenommen - überführt durch DNA-Spuren am Tatort, die auch im zweiten Prozess als wesentliche Beweismittel galten.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-49950/3