Damit endet dieses Verfahren, mit dem sich das Landgericht Heilbronn zweimal beschäftigt hatte, endgültig. Die erste Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft vom 20. April 2018 hatte zunächst keinen Bestand. Auf die erste Revision des Angeklagten war sie mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2019 aufgehoben worden. Der BHG verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Heilbronn zurück. Die Beweisaufnahme hatte komplett wiederholt werden müssen.
Der Deutsche mit serbischen Wurzeln hatte die Tat stets bestritten und den Mordvorwurf auch in der ersten Landgerichtsverhandlung zurückgewiesen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, direkte Zeugen der Tat gibt es nicht. Der Ehemann war nach der Tat unter anderem in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» gesucht worden. Er wurde gut zwei Wochen später festgenommen - überführt durch DNA-Spuren am Tatort, die auch im zweiten Prozess als wesentliche Beweismittel galten.
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