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Urteil zur Sterbehilfe: Kirchen reagieren kritisch

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Menschliches Leben sei auch in Schwachheit kostbar, mahnt der evangelische Geistliche Schad. Der katholische Bischof Kohlgraf äußert sich knapp auf Facebook: Menschen sollten an der Hand eines Menschen sterben, nicht durch sie.
Karlsruhe.

Karlsruhe/Mainz (dpa) - Die christlichen Kirchen in Rheinland-Pfalz haben am Mittwoch kritisch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe reagiert. «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig zu erachten, hat mich überrascht und stimmt mich traurig», erklärte der Präsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad. Es sei berechtigt, das Leiden von schwerstkranken Menschen zu mindern, auch ihr Sterben zuzulassen. Dies dürfe aber nicht willentlich herbeigeführt werden.

In einer älter werdenden Gesellschaft bestehe nun die Gefahr, dass sich der Druck auf die Betroffenen erhöhe, auf medizinische Maßnahmen zu verzichten und stattdessen ihr Leben durch aktive Sterbehilfe beenden zu lassen, erklärte Schad. «Menschliches Leben ist gerade auch in seiner Schwachheit kostbar. Alles andere wäre eine zutiefst gnadenlose Perspektive, die dem christlichen Menschenbild widerspricht.»

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf schrieb auf Facebook: «Aus gegebenem Anlass: Wir müssen weiter alles dafür tun, dass «der Sterbende an der Hand eines Menschen stirbt und nicht durch sie»». Dazu teilte Kohlgraf ein Statement der Deutschen Bischofskonferenz, das sich «nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung» ausspricht.

Begrüßt wurde das Urteil von der Mainzer Bundestagsabgeordneten der Grünen, Tabea Rößner. «Selbstbestimmtes Sterben bedeutet eben auch, sich Hilfe holen zu können», schrieb die Politikerin im Internet-Dienst Twitter.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das seit Ende 2015 geltende Verbot einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig. Das Verbot organisierter Angebote verletze den Einzelnen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Mitteilung zum Urteil