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Urteile im PKK-Prozess um Entführung von Aussteiger

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Stundenlang sollen sie versucht haben, einen verschleppten Aussteiger zur Rückkehr in die kurdische Arbeiterpartei PKK zu zwingen. Erfolglos, denn die vier Männer und ihre mutmaßliche Komplizin sitzen seit zwei Jahren auf der Anklagebank. Nun wird das Urteil erwartet.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Fast genau zwei Jahre nach dem Prozessauftakt um die mutmaßliche Entführung eines Aussteigers aus der PKK sollen heute in Stuttgart die Urteile gegen die fünf verdächtigten Anhänger der kurdischen Arbeiterpartei gesprochen werden. Die vier Männer und eine ebenfalls angeklagte Frau sollen im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied im Raum Stuttgart verschleppt, misshandelt und mit dem Tod bedroht haben, um es zur weiteren Zusammenarbeit zu zwingen. Außerdem wollten sie nach Darstellung der Bundesanwaltschaft herausfinden, ob der Aussteiger mit der Polizei zusammenarbeitete.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und gilt in der Europäischen Union als Terrororganisation.

Laut Anklage wurde der Mann von den Angeklagten und der Frau in ein Auto gezwungen und in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt. Dort sei er vier Stunden lang befragt und geschlagen worden, bevor er freigelassen wurde. Der türkische Hauptangeklagte soll zudem seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg (Az.: 3 - 2 StE 12/18).

© dpa-infocom, dpa:210429-99-406547/2

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