1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Vater von Spielplatzfreund soll Mädchen getötet haben

Gewalttat an Besucherkind
Ein Polizeisiegel klebt an der Tür eines Wohnhauses in dem ein totes Mädchen gefunden wurde. Foto: Marco Dürr
Im Fall des mutmaßlichen Mordes an einer Sechsjährigen in Baden-Baden kurz vor Weihnachten haben die Ermittler neue Erkenntnisse preisgegeben. Demnach soll der Vater eines Spielplatzfreundes, bei dem das Mädchen übernachtet hatte, dem Kind eine stark blutende und rasch zum Tod führende Schnittwunde zugefügt haben. Zudem habe er sich an dem Opfer sexuell vergangen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Mädchen sei da möglicherweise schon tot gewesen, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Ermittlungen liefen noch. Eine Anklage liegt noch nicht vor.

Baden-Baden. Nach der Tat habe der Mann ein Feuer in der Wohnung gelegt und dabei in Kauf genommen, dass sein Sohn und drei im Obergeschoss schlafende Mitbewohner getötet werden könnten. Anschließend soll sich der 33-Jährige selbst mit Schnitten verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mann, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs einen Menschen getötet zu haben. Zudem stehe er unter Verdacht des versuchten Verdeckungsmordes in mehreren Fällen, versuchter schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Der Deutsche ist nicht vorbestraft, sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen.

Das Feuer sei in der Nacht zum 19. Dezember wegen starken Rauchs entdeckt worden und habe gelöscht werden können, bevor wesentliche Gebäudeteile in Brand geraten waren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Schlafzimmer entdeckten die Einsatzkräfte die Leiche des Mädchens. Der Mann wurde mit einer Rauchvergiftung im Garten hinter dem Haus gefunden. Er wurde intensivmedizinisch versorgt. Die Mutter des Sohnes lebt dem Sprecher zufolge in einem anderen Haus. Die Behörde geht davon aus, dass die Sechsjährige mit dem Einverständnis ihrer Mutter bei dem Freund übernachtet hatte.

PM der Polizei vom 19.12.

Aktuelle Mitteilung der Staatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:220225-99-283975/2