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Verband: Es sollen mehr Schwerbehinderte beschäftigt werden

Rollstuhlfahrer in Stuttgart
Die Hand eines Rollstuhlfahrers liegt auf dem Stuttgarter Schlossplatz auf dem Rad. Foto: Norbert Försterling/Archiv
Vor mehr als zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Die Inklusion behinderter Menschen im Land lässt dennoch zu wünschen übrig - zum Beispiel in der Arbeitswelt.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Unternehmen im Südwesten sollen mehr Menschen mit Behinderung beschäftigen - das jedenfalls fordert die Sprecherin des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Britta Bühler. Mit Blick auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland vor rund zehn Jahren sagte sie: «Es ist schon einiges erreicht worden, aber es reicht immer noch nicht.» Anlässlich des Jubiläums des Übereinkommens wollen Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, heute in Stuttgart Bilanz ziehen.

Laut VdK-Sprecherin Bühler kämen private Unternehmen im Land ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht ausreichend nach. Sie beruft sich auf Zahlen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, wonach 2016 lediglich vier Prozent der Arbeitnehmer in privaten Unternehmen schwerbehindert waren. Im öffentlichen Dienst seien es 5,4 Prozent gewesen. Dieser Wert liege allerdings unter dem Bundesdurchschnitt und sinke.

In Deutschland sind Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitzustellen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe zahlen. Bühler forderte für Unternehmen, die keine oder fast keine Schwerbehinderten beschäftigen, die Abgabe von derzeit 320 Euro auf 750 Euro je nicht beschäftigtem Schwerbehinderten und Monat zu erhöhen.

Laut Sozialministerium wurden im Land seit 2005 rund 4800 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen geschaffen, die in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erheblich eingeschränkt sind. Ein Sprecher verweist außerdem auf die Bestellung kommunaler Behindertenbeauftragter, die Schaffung barrierefreier Krankenhäuser oder die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde Ende 2006 von der UN-Generalversammlung beschlossen und trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft. Die Konvention fordert Inklusion, also für alle Menschen eine uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.