Das unterfahrene Grundstück verbleibt auch bei der Eintragung des entsprechenden Rechts im Eigentum der jeweiligen Eigentümer. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.
Auf Antrag der Bahn werden laut Mitteilung Enteignungsverfahren eingeleitet, wenn keine Einigung mit den Grundstückeigentümern über die Eintragung erzielt werden kann. Auf der Grundlage des Beschlusses könne die Dienstbarkeit ohne Einwilligung des Eigentümers im Grundbuch verankert werden. In dem Verfahren werde dann auch eine «angemessene Entschädigung» festgesetzt. Dagegen kann sich der Eigentümer wiederum vor Gericht zur Wehr setzen.
Die Höhe der Entschädigungssumme richtet sich laut Behörde danach, in welcher Tiefe die Tunnel unter dem Grundstück durchführen, wie viel Fläche betroffen ist und welchen Verkehrswert das Gelände hat, wie der SWR berichtete. Ein Bahnsprecher sagte, im ersten Halbjahr habe man etwa zehn Enteignungsanträge stellen müssen. «Im Stadtgebiet Stuttgart gibt es vereinzelt Bereiche mit Projektgegnern, die den Abschluss eines Gestattungsvertrages grundsätzlich verweigern. Dort ist mit weiteren Enteignungsverfahren zu rechnen.»