1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Verschärfte Coronaverordnung: Das gilt ab Montag

350_0900_37784_dpa_5FA72200C8ADC55F.jpg

Suttgart. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst, diese soll ab Montag, den 20. Dezember gelten.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind dann nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet.

Verweilverbot an Silvester möglich

An Silvester kann auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- bzw. Verweilverbot gelten. Dann sollen dort keine Gruppen von mehr als 10 Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

IIn der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit 50 Personen (im Innenraum) bzw. mit 200 Personen (im Freien) gestattet sind. Soweit eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts. Personen unter 18 Jahren werden nicht mitgezählt.

Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Personen unter 18 Jahren werden nicht mitgezählt.

Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen zu Silvester auf festgelegten öffentlichen Plätzen.

Messen werden in der Alarmstufe II untersagt.

Sehen Sie hier alle aktuellen Regelungen auf einen Blick