Das Motiv vermuteten die Ermittler in der Lebenssituation des ehemaligen Paares. Der 73-Jährige habe die Frau trotz einer lange zurückliegenden Trennung weiterhin bei sich wohnen lassen. Zuletzt hatte er sich aber wohl entschieden, das Haus zu verkaufen und eine neue Beziehung zu suchen.
Die Verteidigerin beantragte, den Prozess auszusetzen: Wegen des gesundheitlichen Zustands der Angeklagten sei es nicht möglich gewesen, den Prozess vorzubereiten. Die Frau habe erhebliche Seh- und Hörprobleme, eine Kommunikation sei häufig unmöglich gewesen. Der psychiatrische Sachverständige bestätigte die körperlichen Einschränkungen der Angeklagten.
Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.