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Infektionsschutzgesetz
Vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften

FFP2-Maske
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Foto: Boris Roessler
Baden-Württemberg will trotz des zunehmend kälteren Wetters die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorerst nicht verschärfen. Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden Regelungen auch ab 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. «Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich.» Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig.

Stuttgart. In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Bundesweit gilt demnach eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

© dpa-infocom, dpa:220916-99-786532/2