Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer ein und erhoben rund 25 000 Euro Einfuhrabgaben sowie 7360 Euro an Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe. Bis zur Zahlung der Abgaben wurde das Fahrzeug sichergestellt.
Wie der Zoll weiter mitteilte, war dies bereits der dritte Fall von Sportwagenschmuggel aus der Schweiz, den Zollbeamte innerhalb weniger Wochen aufdeckten. Zuvor sollten ein Porsche sowie ein Ferrari ebenfalls zu Reparaturen nach Osteuropa.
Die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat muss beim Zoll angemeldet werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, wenn sie nicht vom Zulassungsinhaber selbst verwendet werden.