Dort hätten sie sich in einer Plastiktüte sowie in einer Kunststoffbox befunden. Die Schalentiere wurden beschlagnahmt und an einen Freiburger Zoohändler übergeben, hieß es. «Die Krabbe verdrängt heimische Krabbenarten und stört somit das Ökosystem beträchtlich», teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nach einer Verordnung der Europäischen Union gelte für die Tiere ein vollständiges Handels-, Weitergabe-, Besitz- und Zuchtverbot.
Zwar soll der Reisende behauptet haben, er habe die Wollkrabben bereits aus Deutschland in die Schweiz mitgebracht. Die Beamten haben aber ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Verstoß stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dem Zoll zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
© dpa-infocom, dpa:211028-99-770746/4