1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Tierquälerei-Vorwürfe
Zwei Landwirte wollen sich vor Gericht nicht äußern

Prozess gegen Landwirte
Ein Landwirt (2.v.l.) und sein Sohn (r) stehen mit ihren Anwälten im Landgericht in der Anklagebank. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Vor drei Jahren sorgten die Zustände in Allgäuer Kuhställen für bundesweite Schlagzeilen. Vernachlässigte Rinder sollen erhebliche Qualen erlitten haben. Nun stehen zwei weitere Bauern vor Gericht - und schweigen zu den umfangreichen Vorwürfen.

Memmingen. In einem weiteren Prozess wegen Tierquälerei auf Allgäuer Bauernhöfen müssen sich seit Dienstag zwei Landwirte vor dem Memminger Landgericht verantworten. Die beiden 68 und 25 Jahre alten Angeklagten, Vater und Sohn, äußerten sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen nicht. Ihre Verteidiger kündigten an, dass dies auch an den weiteren Verhandlungstagen zunächst so bleiben werde.

Der Staatsanwalt listete bei der etwa eineinhalbstündigen Anklageverlesung das Leiden von zahlreichen Tieren auf den drei Höfen der Beschuldigten auf. In dem Prozess geht es um insgesamt 54 Rinder. In den meisten Fällen wird den Angeklagten vorgeworfen, erkranke Tiere im Stall nicht in einer Krankenbucht separiert und keinen Tierarzt gerufen zu haben.

Die Kühe hätten dadurch längere Zeit erheblich leiden müssen, bei etlichen Tieren sei es zu Notschlachtungen gekommen. Die beiden Bauern sollen sogar Anweisungen der Veterinärbehörde, Tierärzte zur Behandlung der kranken Kühe zu rufen, ignoriert haben.

Nach Angaben der Ermittler wurden auch Kälbchen, teils erst wenige Tage alt, mit Lungen- und Darmentzündungen sich selbst unterlassen. Die Jungtiere hätten Atemnot gehabt und dies auch als lebensbedrohlich erlebt, sagte der Staatsanwalt. Dennoch sollen die Landwirte sie nicht versorgt und verendete Tiere auf einem Kadaverhaufen entsorgt haben. Bei älteren Tieren geht es häufig um lahme Kühe, die kaum laufen konnten und ebenfalls nicht behandelt wurden. Die Angeklagten seien «charakterlich völlig ungeeignet», Tiere zu halten, heißt es in der Anklage.

In dem Prozess geht es auch um ein Tierhalteverbot für die beiden Beschuldigten. Bereits im Vorfeld wurde solch ein Verbot vorläufig angeordnet. Darüber sollen sich Vater und Sohn hinweggesetzt haben und Tiere weiter gehalten zu haben. Auch dies ist angeklagt worden.

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft fünf Anklagen mit verschiedenen Vorwürfen vorgelegt. So soll der Vater auch 15 Kühe gekauft und dafür den Preis von mehr als 28.000 Euro nicht bezahlt haben. Beide Beschuldigte sollen zudem Sozialabgaben für Mitarbeiter in Höhe von etwa 100.000 Euro nicht wie vorgeschrieben bezahlt haben.

Nach Angaben des Gerichts hatten die beiden Landwirte zu den Vorwürfen bisher entweder geschwiegen oder sie bestritten. Daher ist eine umfangreiche Beweisaufnahme nötig. Die Strafkammer hat deswegen 14 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte Ende Oktober verkündet werden.

Der Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) war 2019 im Zuge des sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandals in die Schlagzeilen geraten. Damals gerieten mehrere Allgäuer Betriebe ins Visier von Ermittlern, nachdem eine Tierschutz-Organisation Videoaufnahmen veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei auf einem Bad Grönenbacher Großbetrieb zeigen sollen. Zu sehen war dort unter anderem, wie ein Rind mit dem Bein an einem Schlepper befestigt durch den Stall gezogen wird. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Anklage gegen Leiter und Mitarbeiter dieses Betriebs erhoben, ein Prozesstermin steht bislang nicht fest.

Das Landgericht Kempten verhängte bereits im Dezember 2021 in einem anderen Verfahren gegen drei Oberallgäuer Landwirte Bewährungsstrafen. Die Eltern und ihr erwachsener Sohn hatten einen Teil ihrer Rinder über längere Zeit vernachlässigt. Mehrere Tiere mussten wegen ihrer Leiden nach Kontrollen notgetötet werden.

© dpa-infocom, dpa:220918-99-808716/9