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Zweifel an Rechtmäßigkeit von Ellwangen-Razzia

Die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen
Die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen. Foto: Stefan Puchner/Archiv
Sie brachen Türen auf und durchsuchten Wohnräume von Asylbewerbern. Kein Richter hatte dafür grünes Licht gegeben. Scheitern daran nun Verfahren gegen Flüchtlinge, die sich der Polizei widersetzten?
Ellwangen (Jagst).

Ellwangen (dpa/lsw) - Einsatz im Morgengrauen. Hunderte Polizisten rücken in der Ellwanger Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Lea) an. Am 3. Mai 2018 demonstrieren sie Stärke und machen klar: Widerstand gegen Abschiebungen ist zwecklos. Kurz zuvor hatten rund 150 Lea-Bewohner die Abholung eines aus Afrika stammenden Mannes verhindert, der nach Italien zurückgebracht werden sollte. Doch inzwischen, zehn Monate danach, sind die Behörden in Erklärungsnot geraten. War die Großrazzia möglicherweise in Teilen rechtswidrig?

Das jedenfalls scheint die Entscheidung eines Jugendrichters am Amtsgericht Ellwangen nahezulegen. Auf seinen Einspruch hin setzte das Gericht ein Verfahren gegen die Flüchtlinge aus, denen die Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollzugsbeamte bei der Razzia am 3. Mai vorwirft.

Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens einiger Polizisten, wurde der Staatsanwaltschaft Ellwangen durch das Amtsgericht bedeutet. Es geht um die Frage, ob sie Türen aufbrechen und die Wohnräume von Flüchtlingen durchsuchen durften - ohne dass es dafür einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gab.

Nach Worten des Sprechers des zuständigen Präsidiums in Aalen, Robert Kreidler, sei dies zulässig gewesen: «Wir stützen unsere Maßnahme auf das Polizeigesetz», sagte er am Dienstag. Er verwies darauf, dass das Regierungspräsidium Stuttgart Eigentümer der Lea ist. «Von dort gab es die Zustimmung zum Betreten und Durchsuchen.»

Allerdings klingt das beim Regierungspräsidium sowie im Innenministerium nicht mehr ganz so klar. In wortgleichen Stellungnahmen erklärten die Behörden: «Der Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen am 3. Mai 2018 wurde - entsprechend der bei der Polizei Baden-Württemberg geübten Verfahrensweise - durch das Polizeipräsidium Aalen als einsatzführende Dienststelle sowohl geplant als auch verantwortlich durchgeführt.»

Und weiter: Es sei bekannt, dass gegen einzelne Maßnahmen des Einsatzes Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig seien. Dessen Entscheidung sei abzuwarten - und das könnte dauern. Denn das Verwaltungsgericht hat bereits mit einem Berg von Klagen von Flüchtlingen zu kämpfen. Unter anderem geht es um die Klage eines Mannes aus dem westafrikanischen Staat Kamerun, der sich gegen das Eindringen von Polizisten in sein Lea-Zimmer an jenem 3. Mai beschwerte - eingereicht wurde seine Klage bereits am 25. September 2018.

«Für Klagen haben wir derzeit eine Laufzeit von etwa einem Jahr», sagte die Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts, Ulrike Zeitler, am Dienstag. Derzeit seien noch rund 13 000 Klagen von Flüchtlingen anhängig, zumeist im Zusammenhang mit ihren Asylverfahren. «Das ist gegenwärtig die Hauptlast, die wir tragen.»

Von der Entscheidung in Sachen Lea Ellwangen - wann immer sie fällt - dürfte auch abhängen, ob die Staatsanwaltschaft noch weitere Flüchtlinge vor Gericht bringen kann, die sich seinerzeit mutmaßlich der Polizei widersetzten.

Die Staatsanwaltschaft sei um weitere Ermittlungen und Klärung gebeten worden, bestätigte deren Sprecher Armin Burger. Auch die Anklagebehörde schaut nun mit Interesse in Richtung Verwaltungsgericht. Zu klären sei, inwieweit das Hausrecht (des Regierungspräsidiums) innerhalb einer Einrichtung wie der Lea ausreiche, meinte Burger. Klar sei dabei: «Wer sich gegen eine rechtswidrige Polizeimaßnahme wehrt, kann dies unter Umständen straffrei tun.»

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich zu den jüngsten Entwicklung in Sache Lea Ellwangen noch nicht geäußert. Bislang war er stets des Lobes voll für die aus seiner Sicht gute Arbeit der Beamten: «Die Polizei hat das einzig Richtige getan: Sie hat die Lage umfassend bewertet und dann mit ganzer Konsequenz geantwortet», bilanzierte Strobl 100 Tage nach der Lea-Razzia. «Das Signal ist sehr deutlich: Rechtsstaat und Polizei setzen sich durch, nicht der Mob!»

Bericht Stuttgarter Zeitung

Bericht Schwäbische Zeitung