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Fragen und Antworten
Enteignen im Kampf gegen Wohnungsnot - Was darf der Staat?

Protest in Berlin
Ein Plakat gegen den Verkauf von Mietwohnungen in der Berliner Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen SE. Foto: Christoph Soeder
Trotz staatlicher Regulierungsversuche steigen die Mieten weiter, die Immobilienpreise eilen von Rekord zu Rekord. Neue bezahlbare Miet- oder Sozialwohnungen entstehen zu wenig. In Berlin soll ein Volksbegehren radikale Schritte anstoßen. Worum geht es?

Berlin (dpa) - Wie vor hundert Jahren leben Familien auf engem Raum zusammen. Und Geringverdiener werden an den Stadtrand gedrängt, während gefühlt immer neue Luxuswohnungen hochgezogen werden: Steigende Mieten und eine neue Wohnungsnot, gerade in den Städten, bergen sozialen Sprengstoff.

Am Samstag gingen deswegen Zehntausende Menschen in etlichen Städten auf die Straße. In Berlin, wo die Misere besonders schlimm ist, begann gleichzeitig ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Fragen und Antworten dazu:

Sind staatliche Enteignungen überhaupt legal?

Ja, die Möglichkeit ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen. Es gelten aber Bedingungen. Enteignungen müssen nach Artikel 14 dem Wohl der Allgemeinheit dienen und auf Basis eines Gesetzes ablaufen. Zudem muss der Staat die Betroffenen entschädigen. Eine Enteignung darf nach der Rechtsprechung aber immer nur das letzte Mittel sein, es darf keine andere zumutbare und vertretbare Lösung geben. Enteignungen sind hierzulande nicht unüblich, etwa wenn Straßen, Stromleitungen oder Bahntrassen gebaut werden sollen, die Grundstückseigner aber partout nicht verkaufen wollen.

Was ist mit einer Vergesellschaftung gemeint, auf die sich das Berliner Volksbegehren beruft?

Die Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen - Spekulation bekämpfen» will, dass der Berliner Senat nicht Artikel 14 des Grundgesetzes anwendet, sondern Artikel 15. Darin heißt es: «Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.» Das nennt sich Vergesellschaftung.

Das Volksbegehren soll erreichen, dass mit einem Landesgesetz alle profitorientierten Unternehmen vergesellschaftet werden, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen im Bestand haben. Ziel ist die Überführung von rund 200.000 Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts, die von Mietern und direkt gewählten Vertretern der Stadtgesellschaft demokratisch verwaltet werden soll. «Es geht also nicht um Verstaatlichung, sondern um eine neue, demokratisch-solidarische Wirtschaftsform», schreibt das Bündnis. Der neuen Anstalt wäre es verboten, Wohnungen zu privatisieren oder Profite auszuschütten. Das gesamte Vorhaben ist juristisches Neuland, denn Artikel 15 ist nach Angaben des Justizministeriums noch nie zur Anwendung gekommen.

Welche Kritik gibt es an Vergesellschaftungen und Enteignungen?

FDP, CSU und AfD wenden ein, private Investoren, die neue Wohnungen bauen könnten, würden verschreckt. CSU-Generalsekretär Markus Blume erklärt, mit Enteignungen werde keine einzige Wohnung neu gebaut. «Das einzige Rezept, das mehr Wohnraum schafft, ist Bauen, Bauen und Bauen.» Und AfD-Chefin Alice Weidel gibt zu bedenken, der Wohnraummangel sei in erster Linie Folge politischer Fehlentscheidungen: «Die Billiggeldflut der Europäischen Zentralbank treibt die Preise und begünstigt Immobilienspekulationen, die unkontrollierte Migration verschärft die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum, unsinnige Öko-Auflagen und erstickende Bürokratie haben den Wohnungsbau unnötig verteuert.» Enteignungen bedeuten aus ihrer Sicht, «dass Steuergeld verschwendet wird, um die Macht von Politikern zu stärken, ihre Klientel auf Staatskosten zu bedienen».

Aufruf

Infos zum Volksbegehren

Artikel 15 Grundgesetz