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Hintergrund
Die Kernpunkte des Atomabkommens mit dem Iran

Jubel in Wien
Jubel in Wien: Der iranische Außenminister Mohammad Dschawad Sarif schwenkt im Juli 2015 einen Entwurf des Atomabkommens, das jetzt bedroht ist. Foto: Mehdi Ghassemi
Teheran/Wien (dpa) - Nach jahrelangen harten Verhandlungen einigten sich die fünf UN-Vetomächte - die USA, Russland, China, Frankreich, und Großbritannien - sowie Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran am Bau einer Atombombe hindern sollte. Es stellte die iranische Atomindustrie unter Kontrolle und sagte den Abbau westlicher Wirtschaftssanktionen zu.

Die Unterzeichner vermieden den Begriff Vertrag und sprachen von einem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan. Ein internationaler Vertrag hätte nach US-Recht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Senat ratifiziert werden müssen. Das wollte der damalige US-Präsident Barack Obama umgehen, weil er eine Abstimmungsniederlage befürchtete. Das Abkommen wurde aber international verpflichtend, weil der UN-Sicherheitsrat es mit der Resolution 2231 übernahm. Obamas Nachfolger Donald Trump kündigte den Deal dennoch einseitig auf.

Der mehr als 100-seitige Text umfasste folgende KERNPUNKTE:

KONTROLLE: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien.

ZENTRIFUGEN: In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19.000 auf rund 6000 sinken.

ANREICHERUNG: Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden - dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. An diese Vorgabe fühlt sich der Iran seit Sonntag nicht mehr gebunden. Für eine klassische Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig. Der Iran hatte vor dem Abkommen einen Anreicherungsgrad von bis zu 20 Prozent erreicht, was für bestimmte medizinische Zwecke interessant ist.

URANBESTÄNDE: Die Menge des bereits angereicherten Urans wird für 15 Jahre von mehr als 10.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert. An diese Regelung fühlt sich der Iran inzwischen nicht mehr gebunden. Die IAEA teilte am 1. Juli 2019 mit, dass Teheran erstmals seit Abschluss des Abkommens die Obergrenze für seine niedrigangereicherten Uranvorräte überschritten hat.

ANREICHERUNGSANLAGEN: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

ARAK: Der Schwerwasserreaktor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Am 8. Mai 2019 - genau ein Jahr nach Aufkündigung des Abkommens durch die USA - erklärte der Iran, nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen sollten auch Beschränkungen für die Produkte aus dem Schwerwasserreaktor Arak sollten nicht mehr gelten.

WAFFENEMBARGO: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

SANKTIONEN: Im Gegenzug hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen umgehend wieder in Kraft treten.

IAEA zu Irans Atomprogramm