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Mountainbike-Trails
„ Die Natur kommt unter die Räder“

Damit die Mountainbiker nicht wild durchs Gelände fahren, will die Gemeinde Oberstenfeld einen weiteren legalen Trail ausweisen. Archivfoto: Stock Adobe
Damit die Mountainbiker nicht wild durchs Gelände fahren, will die Gemeinde Oberstenfeld einen weiteren legalen Trail ausweisen. Foto: Stock Adobe
Den einen kann es nicht dreckig und steil genug sein, die anderen ärgern sich und sorgen sich um die Natur. Mountainbiker, die quer durch den Wald abwärts donnern, sind in Großbottwar noch immer ein ungelöstes Problem. Nicht nur Naturschützer möchten die Stollenreifen und ihre Fahrer am liebsten ganz aus dem Wald verbannen. Einer hat seinem Ärger jetzt in einem Brief Luft gemacht.

Großbottwar. „Die bisherigen gesetzeswidrig genutzten Downhill-Trails auf Gemarkung Großbottwar befinden sich am Wunnenstein, am Köchersberg und im Häldenwald“, schreibt Tobias Pantle, Vorsitzender der Nabu-Gruppe Großbottwar an unsere Zeitung.

Und er fragt, wer eigentlich entscheide, ob im Wald – wenn er im Eigentum der Stadt ist – Downhill-Strecken angelegt werden? „Entscheidungen von solcher Tragweite sollten nur in einem großen Rahmen gefällt werden“, schreibt Pantle weiter und meint damit, Naturschutz, Gemeinderat, Förster, Jägerschaft und Denkmalschutz sollten einbezogen werden.

Der Denkmalschutz, so Pantle, stehe nämlich einem Trail am Wunnenstein diametral entgegen, am Köchersberg müssten das Naturdenkmal, das gesetzlich geschützte Biotop und ein Waldrefugium die Mountainbike-Nutzung verhindern und der Häldenwald liege ohnehin komplett im Landschaftsschutzgebiet „Kurzacher Tal, Bottwartal“.

Pantle zitiert aus der Verordnung zu diesem Landschaftsschutzgebiet, wonach alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebiets verhindern, besonders, wenn dadurch der Naturhaushalt geschädigt wird. Und er fragt: „Was denn anderes als die Natur zu schädigen ist es, wenn Hindernisse, Schanzen und Steilkurven im Wald angelegt und rund um die Uhr genutzt werden?“

Zunehmend, so Pantle, kämen die Interessen der belebten und unbelebten Natur zugunsten der Lobbyinteressen einiger weniger im wahrsten Wortsinn unter die Räder – was interessiere da noch der von den Rädern zerquetschte Feuersalamander. Als Bürger der Stadt Großbottwar sei er deshalb gegen das Anlegen und Benutzen von Downhill-Trails in den Wäldern der Stadt, schließt Pantle seinen Brief. Eigentlich liegt er damit gar nicht so weit neben der Haltung der Stadt, die Eigentümerin des Häldenwalds und des Köchersbergs ist, während ihr auf dem Wunnen-stein nur das Gebiet rund um den Turm gehört, während der Rest Privatwald ist.

„Auf dem Wunnenstein geht Mountainbiken überhaupt gar nicht“, sagt Großbottwars Kämmerer Tobias Müller, allein aus Denkmalschutzgründen nicht. Er verweist auf ein Treffen der Stadt gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt und dem Baurechtsamt. Denn auf dem Wunnen-stein gibt es einen Friedhof aus alter Zeit; die Gebeine liegen relativ dicht unter der Oberfläche und werden beim wilden Querfeldeinfahren freigelegt.

Gerade diese Tatsache war vor über einem Jahr im Gemeinderat von einem Bürger heftig gerügt worden. Auch ein Jagdpächter hatte sich über die Mountainbiker beschwert; die Stadt hatte daraufhin Verbotsschilder aufhängen lassen. Mehr passiert ist offensichtlich nicht. Man könne ja auch nicht permanent kontrollieren, heißt es aus dem Rathaus; und natürlich sollen Gespräche stattfinden.

Pantle argwöhnt, dass es dabei vor allem um Gespräche mit Mountainbikern gehe und um die Frage, ob und wo man legale Trails anlegen könnte, so wie es die bei den „Trailsurfern“ organisierten Mountainbiker in Beilstein gemacht haben. 23 „abwechslungsreiche MTB-Touren“ preist inzwischen die Seite outdoractive.com im Internet an und bei enduro-mtb.com gilt Beilstein als das künftige Biker-Mekka mit „berauschenden Abfahrten im verwunschenen Laubmischwald“.

Für den Nabu-Vorsitzenden Pantle ist Beilstein – das zum Landkreis Heilbronn gehört – alles andere als ein positives Beispiel. Das Vorgehen dort dürfe sich im Landkreis Ludwigsburg nicht wiederholen.

Beim Landrasamt sind drei Stellen mit der Thematik befasst: Umwelt, Forsten und Denkmalschutz. Aus Sicht des Naturschutzes und der Forstleute wird das Downhill und Mountainbikefahren in sensiblen Waldbereichen als problematisch angesehen, heißt es aus dem Landratsamt. Verstöße gegen die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie zum Beispiel sprechen eindeutig gegen eine Befahrung. Bauliche Anlagen, wie hohe Schanzen, lehnt das Landratsamt ab. Gemäß dem Landeswaldgesetz darf ohnehin nicht auf Wegen gefahren werden, die schmaler als zwei Meter sind – was auf die Trails in der Regel zutrifft. Ausnahmen lasse das Gesetz nur zu, wenn der Wald und seine Ökosysteme keinen Schaden nehmen. Und wer genehmigt die Trails? „Eine mögliche Genehmigung von Single-Trails kann nur das Landratsamt, Fachbereich Forsten, vornehmen. Zunächst ist dabei die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers Voraussetzung“, heißt es aus dem Landratsamt. In Schutzgebieten ist zudem das Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde nötig.

Weitere wichtige Ansprechpartner, die vor einer möglichen Genehmigung gehört werden sollten, sind beispielsweise die örtlichen Jagdpächter und Denkmalschützer.

„Gerade bei der in jüngster Zeit diskutierten Strecke am Wunnenstein handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebiet, das durch das Befahren von Mountainbikern Schaden nehmen kann und teilweise auch nimmt“, schreibt das Landratsamt. Ein Genehmigung sei deshalb dort nicht möglich.