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Radwegunterführung
Entscheidung liegt beim Bund

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Vom kommenden Jahr an soll die B-27-Enzbrücke saniert werden. Ob die vor allem von Walheimern und Besigheimern geforderte Radwegunterführung gebaut wird, steht noch nicht fest. Selbst wenn der Bund dem Vorhaben zustimmt, wird es mit dem Bau wohl noch einige Zeit dauern.

Besigheim/Walheim. Knapp vier Millionen Euro soll es kosten, die in die Jahre gekommene und viel befahrene Enzbrücke zwischen Besigheim und Walheim zu erneuern. Etwa zwei Jahre dürfte der Neubau der Brücke dauern. Der Verkehr wird währenddessen weitgehend ungestört fließen können, denn der Neubau soll neben der Bestandsbrücke errichtet werden (wir berichteten mehrfach). Wenn schon neu gebaut wird, könnte doch gleich die Situation für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden, dachten sich nicht nur Verwaltungs- und Gemeinderatsvertreter aus Besigheim und Walheim, sondern auch viele Privatleute, Vereine und Organisationen. Denn Radler und Spaziergänger können die B 27 an dieser Stelle bislang nur mithilfe einer Ampel überqueren. Allerdings sollen sie es nach dem Neubau auch weiterhin tun. So sehen zumindest die Pläne des zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart aus – oder sahen.

Denn gegen eine erneute Ampellösung gab es Protest: In Gemeinderatssitzungen sprachen sich die Gremiumsvertreter dagegen aus, es gab Treffen zwischen den Behörden und – wohl von allen Aktionen die lauteste – im März einen Klingel-Protest an eben dieser Bedarfsampel. Es gab weitere Gespräche und unter anderem auch einen Termin mit Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Besigheim. Dort erklärte er, die Behörde hätte eine Lösung gefunden, wie eine Unterführung nachträglich umgesetzt werden könne. Die Entscheidung für oder gegen eine Unterführung war damals noch nicht gefallen – und ist es bis heute noch nicht. Derzeit wird weiter an den Plänen gearbeitet. Die neue Enzbrücke solle so gebaut werden, dass grundsätzlich ohne spätere aufwendige Änderungen am Brückenbauwerk nachgerüstet werden könne und der Neubau somit nicht eine mögliche Unterführung „verbaue“, wie Edgar Neumann auf Nachfrage erklärte. Der Leiter der Pressestelle beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg teilte weiter mit, dass das Regierungspräsidium auf dieser Basis aktuell die Ausführungsplanung und den Brückenentwurf erstelle, wobei darauf geachtet werde, dass das abgestimmte Wasserrechtsverfahren nicht gefährdet werde.

Die Straßenbauverwaltung habe sich damals insbesondere hinsichtlich des Eingriffs in die naturschutzrechtlich geschützte Böschung, der Verkehrssicherheit und der erheblichen Mehrkosten für eine Unterführung erneut für eine Ampellösung entschieden. Für diese Planung wurde bereits die wasserrechtliche Genehmigung erteilt.

Die Kosten beispielsweise spielen bei den Überlegungen weiterhin eine große Rolle. „Nach Ermittlungen des Regierungspräsidiums Stuttgart würde eine Radwegunterführung mit einer Gesamtlänge von rund 245 Metern Kosten von etwa 650 000 Euro verursachen“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Noch nicht berücksichtigt seien hierbei Zusatzkosten, etwa für besondere Gestaltungen und zur Minimierung von Hochwasserschäden. Wegen der deutlichen Mehrkosten, die eine Radwegunterführung im Vergleich zur Ampel verursachen würde, soll mit dem Bund abgestimmt werden, ob die von Walheim und Besigheim geforderte Unterführung möglich ist. Denn der Bund hätte die Maßnahme zu finanzieren, teilte Neumann mit. Wie berichtet, hatten beide Kommunen signalisiert, sich mit zehn Prozent an den Unterführungskosten zu beteiligen – allerdings gingen sie von rund 400 000 Euro Gesamtkosten aus.

Sollte der Bund der Unterführung zustimmen, müsste erst noch geklärt werden, wann diese überhaupt gebaut werden könnte. Denn dieser Radweg sei im Planungsrecht des Ersatzneubaus der Enzbrücke bislang noch nicht enthalten, erklärte Edgar Neumann. Das heißt, nach derzeitigem Stand wäre vor dem Bau der Radwegunterführung „auch noch ein förmliches Baurechtsverfahren mit Aufstellung einer ergänzenden Radwegeplanung inklusive landschaftspflegerischem Begleitplan mit vorheriger Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erforderlich“. Und das wird einige Zeit dauern – oder, wie Neumann es formulierte: „Wofür ein nicht unerheblicher Zeitbedarf anzusetzen wäre.“