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Asperg
Finanzierungsvorschlag genügt Richtern nicht

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Urteilsbegründung zum Bürgerbegehren pro Bädle liegt jetzt vor – Initiative kann trotz abgewiesener Klage Teilerfolg verbuchen

Asperg. Nur vier Tage vor der Kommunalwahl hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens für einen Erhalt der Asperger Lehrschwimmhalle durch die Mehrheit des Gemeinderats geliefert. Das Urteil selbst stand im Tenor bereits unmittelbar nach der Verhandlung Mitte April fest: Die Richter wiesen die Klage von zwei Vertretern der Bürgerinitiative – darunter SPD-Stadtrat Ottmar Breckel – damals ab.

Damit stand zwar fest, dass die Ratsmehrheit aus Sicht der Verwaltungsjuristen rechtens entschieden hat, als sie die Zulassung des Bürgerbegehrens zur Erhaltung der kleinen und stark renovierungsbedürftigen Lehrschwimmhalle aus rechtlichen Gründen ablehnte. Die Begründung aber zeigt jetzt auch: Die Bürgerinitiative lag sehr viel näher an einem Erfolg, als dies der Richterspruch an sich nahelegt.

Nur ein Grund bleibt übrig

Resümiert man das 21-seitige Schreiben, muss man nämlich feststellen: Die Stadt ist beim bereits dritten Bürgerbegehren der letzten 20 Jahre mit einem blauen Auge davongekommen. Und: Der Bürgerinitiative ist es zumindest gelungen, die formalen Anforderungen an einen zulässigen Bürgerentscheid deutlicher einzugrenzen und damit künftige Bürgerbegehren zu erleichtern. Denn von einem ganzen Bündel rechtlicher Gründe, die nach Ansicht der Stadt und ihrer Juristen gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens sprächen, ist nur ein einziger übrig geblieben: Die Kostendeckungsvorschläge für den Weiterbetrieb des Bädles waren dem Gericht zu unbestimmt und zu wenig „substantiiert“ – auch wenn die Kosten selbst im Bürgerbegehren vollständig und im erforderlichen Maß angegeben worden seien.

Insbesondere, so heißt es in der Urteilsbegründung, greife auch ein finanzwirksames Bürgerbegehren nicht von sich aus schon in die Haushaltshoheit des Gemeinderats ein – sonst würde ja „das plebiszitäre Element des Bürgerentscheids zur Bedeutungslosigkeit degradiert“.

Bädle-Fans bauen auf die Wahl

Auch den Vorschlag der BI, statt des Bädle-Standorts andere, konkret benannte städtische Grundstücke zu verkaufen und deren Erlös (statt den des Bädles) in die neue Sporthalle zu investieren, halten die Richter für statthaft. Sie widersprechen letztlich nur der pauschalen Aussage, die nötige Renovierung des Bades und spätere Unterhalts- und Personalkosten durch Haushaltsumschichtungen oder Einsparungen beim Sporthalle-Neubau wieder hereinholen zu können. Diese Aussage ist dem Gericht deutlich zu unkonkret.

Kläger Ottmar Breckel meinte gestern in einem ersten Kommentar, die Urteilsbegründung lasse aufhorchen: „Ganz Unrecht können wir also nicht gehabt haben!“ Er will nun mit seinen Mitstreitern prüfen, ob er Berufung einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen wird. Zunächst einmal hofft er einfach darauf, dass die Kommunalwahl am Sonntag zu neuen Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat führt. Denn dann ließe sich das Thema auch politisch neu aufrollen – zumal der Weg zum Sporthallen-Neubau noch längst nicht frei ist.