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Brandstiftung
Hatte der Täter einen Schlüssel?

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Am 19. Oktober 2015 brannte es im Gasthof Lamm in Neckargröningen. Foto: Oliver Bürkle
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Das Lokal an der Ludwigsburger Straße wurde mittlerweile abgerissen. Foto: Holm Wolschendorf
Hat der Besitzer der ehemaligen Gaststätte Lamm im Remsecker Stadtteil Neckargröningen am 19. Oktober 2015 das Gebäude selbst angezündet und damit seine Schadensersatzforderungen an die Versicherung verwirkt? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern Nachmittag die 3. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Laut dem Rechtsvertreter der Condor-Versicherungen „haben sich weitere Ermittlungsansätze“ gegen den Hausbesitzer ergeben.