Hat der Besitzer der ehemaligen Gaststätte Lamm im Remsecker Stadtteil Neckargröningen am 19. Oktober 2015 das Gebäude selbst angezündet und damit seine Schadensersatzforderungen an die Versicherung verwirkt? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern Nachmittag die 3. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Laut dem Rechtsvertreter der Condor-Versicherungen „haben sich weitere Ermittlungsansätze“ gegen den Hausbesitzer ergeben.