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Gesellschaft
Heilerinnen als Quelle der Qual

Im Juli verurteilt das Ludwigsburger Amtsgericht zwei angebliche Geistheilerinnen aus Möglingen zu Gefängnisstrafen. Betroffene gewähren nun Einblicke in eine bizarre Welt.

Möglingen. Herr M. wohnt mit seiner Frau immer noch in dem gemeinsamen Haus im Bottwartal. Sie schauen zusammen Fernsehen und schwätzen über dieses und jenes. „Wir tauschen aber keine persönlichen Dinge mehr aus“, sagt M., der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. Im Frühjahr fischt der Rentner ohne Vorwarnung die Scheidungspapiere aus dem Briefkasten – nach 45 Jahren Ehe, von denen 35 in seinen Augen gut waren. Wer schuld an den zerrütteten Verhältnissen ist, steht für ihn fest: ein Geistheilerinnen-Duo aus Möglingen.

Die beiden Damen verstehen sich nach eigenen Angaben als Lebensberaterinnen, so steht es auf ihren Visitenkarten, die sie an Kunden verteilen. Was darunter gemeint ist, kommt im Juli während eines Prozesses vor dem Ludwigsburger Amtsgericht ans Tageslicht: Handauflegen, Schutzgeld und Fernheilung. Über das Telefon leiten die angeblichen Heilerinnen positive Energie weiter – und kassieren offenbar fleißig ab. Bis zu 70 Euro, heißt es vor Gericht, hätten sie für eine Sitzung Handauflegen verlangt.

Eine Frau aus Murrhardt, um deren Fall es geht und die unter Persönlichkeitsstörungen leidet, bringen sie so um mehrere Zehntausend Euro. Ihr Bruder spricht gar von 300 000 Euro. Sie verbraucht dafür ihr Vermögen, das der Mutter und versetzt Grundstücke, bis nichts mehr da ist.

Das Gericht wertet die Taten als Wucher und verurteilt die beiden Frauen zu mehr als zwei Jahren Gefängnis. „Der Fall ist weder rechtlich noch persönlich einfach“, räumt der Richter Karl-Friedrich Engelbrecht ein. Die Heilerinnen schreiben anders als Handwerker keine Rechnungen, sie stellen keine Quittungen aus und kaufen auch kein Material ein. „Es gibt keine Nachweise“, sagt der Bruder, der ebenfalls nicht mit komplettem Namen auftreten will.

Aus strafrechtlicher Sicht geht es nicht um Betrug – weil bei den Betroffenen kein Irrtum erregt wird. Die Sitzungen verlaufen in der Regel einvernehmlich. Der Richter Engelbrecht macht in seinem Fall aber deutlich: „Das Opfer hat von den Diensten nicht profitiert.“

Der Bruder ist sich sicher, dass die beiden Seherinnen unter dem Deckmantel der Lebensberatung ihre Klienten, die sich Hilfe erhoffen, erst abhängig machen und dann ausnehmen. „Zuerst wird vielleicht nur gemeinsam Kaffee getrunken“, sagt er. „Dann bildet sich ein eingeschworener Kreis – und so langsam schauen die beiden Damen, dass sie nicht zu kurz kommen.“ Er berichtet von Drohungen und Ängsten – Ehemänner, Kinder oder Enkel würden erkranken, wenn nicht weitere Sitzungen gebucht werden. Wer nicht für den Zirkel ist, muss weg: der Verwandte, der für schlechtes Karma sorgt, oder die Freunde, von denen negative Energie ausgeht. „Es ist wie Gehirnwäsche“, sagt der Bottwartäler Herr M. Seine Frau tritt 25 Jahre lang in einem Gesangverein auf, bis sie die Verbindungen kappt.

Frau M. erhofft sich in Möglingen eine Linderung ihrer selbst diagnostizierten Lebensmittelallergie. Vor den Sitzungen hebt sie an einem Bankautomaten in der Gemeinde Geld vom gemeinsamen Konto ab. Von der Bank gibt es laut dem Ehemann auch dann noch Geld, als der Dispokredit längst gesprengt ist. Später versetzt sie Aktien und plündert die Lebensversicherung. „Wir haben 200 000 Euro angespart, um uns die Rente aufzubessern“, sagt M. Jetzt ist alles weg.

Er gibt an, viele Jahre lang nichts von den Problemen seiner Frau mitbekommen zu haben. „Im Rückblick muss man natürlich sagen: Sie war nicht ehrlich zu mir.“ Ob sie immer noch die Dienstleistungen der Möglinger Heilerinnen in Anspruch nimmt, kann er nicht sagen. Das Murrhardter Opfer hat sich von dem Duo losgesagt – und in stationäre Therapie begeben. Strafrechtlich betrachtet, hat M. wegen Verjährung wohl nichts in der Hand. „Außerdem stoßen Sie immer wieder auf Beweisprobleme“, sagt er.

Der hintergangene Ehemann und der Bruder der geschädigten Murrhardterin haben sich nun ein Ziel gesetzt: dem Geistheilerinnen-Duo endgültig das Handwerk zu legen und weitere Fälle publik zu machen. Das Ludwigsburger Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, womöglich muss sich eine weitere Instanz mit dem Fall befassen. „Wir wollen, dass der Status quo erhalten bleibt und die Damen ins Gefängnis müssen“, sagt der Bruder. Er hat eine Interessengemeinschaft gegründet. Per E-Mail können sich potenzielle Opfer bei ihm melden. Nach eigenen Angaben sind bereits Schreiben bei ihm eingegangen.

Herr M. aus dem Bottwartal weiß, dass ihm das seine Frau nicht zurückbringt. „Die Angelegenheit ist der Wahnsinn“, sagt er niedergeschlagen. „Die Geistheilerinnen haben einfach einen Schalter bei meiner Frau umgelegt.“

Kontakt: Die Interessengemeinschaft ist unter E-Mail: geistheilerinnen@aw.vkn.de zu erreichen.