Ditzingen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens Lachengraben für den Streckenabschnitt A 81 zwischen den Anschlussstellen Zuffenhausen und Feuerbach erlassen.
Der Bau des Regenklärbeckens und des Regenrückhaltebeckens dient der Entwässerung der A 81 in diesem Streckenabschnitt. Das Straßenoberflächenwasser wird derzeit über Entwässerungsleitungen auf der Ostseite der Autobahn in den Lachengraben abgeleitet und soll künftig über das Regenklärbecken und das Regenrückhaltebecken an den Bach abgegeben werden.
Die Fläche für die Becken befindet sich zwischen der Autobahn und dem Lachengraben und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Das Regenrückhaltebecken wird als Erdbecken, das Regenklärbecken als Betonbecken gebaut, heißt es in einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart, das die Arbeiten im Auftrag des Bundes leitet.
Die Bauzeit beträgt etwa 12 Monate
Im Planfeststellungsbeschluss wurden die Einwendung eines Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen. Eine Einwendung wandte sich insbesondere gegen die Lage der Becken. Der Einspruch wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abgelehnt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Unterlagen werden jetzt in der Zeit von 11. bis einschließlich 25. September bei der Stadtverwaltung Ditzingen zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Einsicht ausgelegt.
Darüber hinaus können der Beschluss und die Unterlagen mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse von Bürgern eingesehen werden.
Der Bekanntmachungstext ist außerdem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar. (red)