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Vaihingen
Revision gegen Auricher-Urteil

Vaihingen. Gegen das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer vom 12. Dezember in dem Verfahren wegen der Tötung zweier Kinder (Vaihingen-Aurich) hat der Angeklagte Revision eingelegt. Gegen den Angeklagten war wegen Totschlags in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausgesprochen worden. (red)