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GKN II
Rückbau bleibt weiter umstritten

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Ein Gremium an Fachleuten setzt sich mit den Einwendern zur Stilllegung und zum Abbau des GKN II auseinander. Fotos: Alfred Drossel
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Auf dem Weg nach Neckarwestheim fällt einem die Mächtigkeit des Kernkraftwerks ins Auge. Gegenüber steht auf einem Feld ein Kartoffelautomat. Ein symbolisches Bild. In der Reblandhalle hat gestern der Erörterungstermin im Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Blocks II des Kernkraftwerks Neckarwestheim stattgefunden.

Neckarwestheim. Um was ging es bei dem Erörterungstermin?

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist es, den Einwendern Gelegenheit zu geben, ihre Kritik am geplanten Rückbau mit der Atomaufsicht und der Antragstellerin, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), zu diskutieren, erklärt der Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, Gerrit Niehaus, zu Beginn der Veranstaltung. „Die Einwendungen können uns helfen, die Pläne zur Stilllegung und zum Rückbau von GKN II besser zu beurteilen und, wenn nötig, Nachbesserungen zu fordern.“

Wie viele Einwendungen gab es?

Das baden-württembergische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde hat rund 800 Bedenken von mehr als 700 Bürgern gegen die Stilllegungs- und Abbaupläne der EnBW behandelt.

Prüft das Umweltministerium jede Einwendung?

Die Atomaufsicht prüfe jede Einwendung, erst danach könne sie entscheiden, ob die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) erteilt werde, erklärte Niehaus. Übergeordnetes Kriterium hierbei sei es, dass die Stilllegung und der Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim für die Bürger, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos vonstattengehen müsse.

Ist die Öffentlichkeit durch den Erörterungstermin zu früh in das Verfahren eingebunden gewesen?

Die Umweltbehörde und die EnKK sagen Nein. Atomkraftgegner sagen Ja. Denn es sei unklar, „ob bei weiteren Genehmigungsschritten die Öffentlichkeit mit einbezogen werde“, sagt Gertrud Patan vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Gudrun Vangermain und Harry Block vom BUND meinen, dass das Ministerium „noch Änderungen an den Plänen vornehmen wird. Denn der Abbau dauert bis zu 20 Jahre.“ Sie fordern die sofortige Abschaltung von Block II. Dem stimmt Frank Wagner vom Atomerbe Neckarwestheim zu. Der Erörterungstermin sei eine „Mogelpackung“. Er fordert den „sofortigen Abriss dieses altersschwachen Kernkraftwerks“. Gottfried May-Stürmer vom BUND erinnert an die Schäden an den Heizleitungen im Block II, die bei einer Revision festgestellt worden waren.

Warum gibt es nur ein Genehmigungsverfahren?

Atomgegner vermuten, dass die EnBW den Zeitpunkt der Stilllegung und des Abbaus selbst bestimmen und sich eine Rückkehr zum Leistungsbetrieb offenhalten will. Der Abbau solle erst genehmigt werden, wenn GKN II frei von Kernbrennstoffen sei, so der BBU. Die EnBW beruft sich auf ein „Gesamtkonzept“ einschließlich einer Verträglichkeitsuntersuchung für die Umwelt. Beim Abbau von GKN II käme es zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen, erklärt Dr. Manfred Möller von der EnKK.

Wo und wie werden radioaktive Stoffe entsorgt?

Laut Dr. Manfred Möller von der EnKK werden beispielsweise Brennelemente „sicher verpackt und in das Standortzwischenlager Neckarwestheim gebracht“. Das ist den Atomgegnern zu wenig. Sie fordern „AKW-Schutt nicht in der Umwelt freizusetzen, zu recyceln oder auf normalen Mülldeponien zu lagern, sondern eine überwachte Lagerung vor Ort“.

Wie viele Kernkraftwerke sind in Baden-Württemberg noch in Betrieb?

Das GKN II gehört zusammen mit dem Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) zu den beiden letzten noch betriebenen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg. KKP 2 muss spätestens Ende des Jahres 2019 abgeschaltet werden, GKN II geht spätestens am 31. Dezember 2022 vom Netz.

Die EnBW gehört dem Land Baden-Württemberg. Ist die Neutralität der Umweltbehörde dann gewährleistet?

„Eine gegenseitige Einflussnahme würde sich das Ministerium verbitten“, widerspricht Niehaus den Vorwürfen. „Das Ganze hat ein G’schmäckle“, entgegnet Harry Block.