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urteil
Schüler aus Steinheim siegt vor Sozialgericht

Steinheim. Ein Schüler ist bei einer Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes gesetzlich unfallversichert – auch wenn sie nicht beaufsichtigt ist. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel gestern entschieden. Es gab damit dem 20-jährigen Jochen Knoop aus Steinheim recht. Er war 2013 nach einem Videodreh für die Schule außerhalb des Unterrichts schwer gestürzt und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Unfallkasse hatte sich bislang geweigert, die Kosten zu übernehmen. (red)