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AKW-Rückbau
Schutt aus Neckarwestheim kommt jetzt auf Deponien

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Abbruchmaterial im AKW Neckarwestheim. Freigemessener Bauschutt kann jetzt auf die Kreis-Deponien transportiert werden. Archivfoto: Alfred Drossel
Zu erwarten war es seit geraumer Zeit, jetzt ist es so weit: Der Karlsruher Stromkonzern EnBW kann mit dem Transport freigemessenen Bauschutts aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Neckarwestheim 1 auf die beiden Kreis-Deponien in Schwieberdingen und Horrheim beginnen. Das Umweltministerium in Stuttgart hat der EnBW die nötige Freigabe erteilt.

Schwieberdingen/Vaihingen. Damit müssen die beiden Kreis-Deponien Froschgraben und Burghof insgesamt 3500 Tonnen Abbruchmaterial aus Neckarwestheim annehmen, von dem eine Strahlenbelastung von höchstens zehn Mikrosievert pro Jahr ausgeht. Diese Dosis hält die Strahlenschutzkommission für unbedenklich – sowohl hinsichtlich der Umwelt als auch im Blick auf mögliche gesundheitliche Risiken.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) beruft sich auch jetzt wieder auf diese Einschätzung. Wegen der daran laut gewordenen Kritik von Teilen der Ärzteschaft und des Widerstandes vor Ort hatte er nicht nur eigene Gutachten in Auftrag gegeben, sondern auch ein Fachsymposium in Stuttgart mit hochrangigen Experten veranstaltet. Resultat: Der Vorstand der Bundesärztekammer revidierte vor kurzem einen Beschluss des Deutschen Ärztetags, der Zweifel am sogenannten Zehn-Mikrosievert-Konzept geäußert hatte (wir berichteten).

Unterstellers Fazit: „Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich.“ Er komme selbst aus der Anti-Atomkraft-Bewegung und verstehe daher, dass die Bevölkerung Materialien, die aus einem AKW stammten, „zunächst einmal kritisch gegenübersteht“. Es gebe aber „keinen sachlichen Grund“, Bauschutt, der nachweislich die Obergrenze von zehn Mikrosievert im Jahr einhalte, nicht auf die dafür vorgesehenen Deponien zu bringen.

Der Minister verweist überdies darauf, dass das Land und der Landkreistag eine Handlungsanleitung für den Umgang mit freigemessenem Bauschutt erarbeitet haben, dessen Bestimmungen die Vorgaben der Strahlenschutzkommission verschärfen. Der Aufsichtsrat der kreiseigenen Abfallentsorgungs-GmbH AVL hat diese Anleitung im Hinblick auf die Befürchtungen vor Ort in einer Arbeitsabweisung für ihre eigenen Deponien weiter konkretisiert. Diese Anweisung soll unter anderem sicherstellen, dass aus Neckarwestheim kein anderer als der nach Messung der tatsächlichen Radioaktivität zur Deponierung freigegebene Bauschutt in die beiden Kreis-Deponien gelangt und dort gegebenenfalls auch nach Jahren wieder auffindbar ist.

Obwohl er diese Arbeitsanweisung der AVL ebenfalls begrüßt hatte, wiederholte der Sprecher der Bürgerinitiative Froschgraben freigemessen, Dr. Dierk-Chritian Vogt, gestern nochmals vehement das Nein seiner Gruppierung zu der Ablagerung des AKW-Bauschutts auf den Deponien in Horrheim und Schwieberdingen. Bei den Anweisungen handele es sich um nicht strafbewehrte „Kann-Bestimmungen“. Untersteller „verniedliche“ die Risiken, die nach Vogts Ansicht von dem freigemessenen Material ausgehen, und er habe sich nie der öffentlichen Diskussion mit der Bevölkerung gestellt: Diejenigen, die verbal für mehr Bürgerbeteiligung einträten, schlössen sie „in dieser Frage kategorisch aus“, so Vogt. Seine Initiative trete weiter für eine Deponierung des Materials in einem „Bunker“ am AKW ein.