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Kommunal- und EuropaWahl 2019
Wähler haben noch viele Fragen

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Immer wieder taucht kurz vor einer Kommunalwahl die Frage auf, wie das Verfahren richtig funktioniert? Dabei scheint das Kumulieren und Panaschieren weniger zu verunsichern als der Wust an Umschlägen und Stimmzettel. Wer sich dann noch für die Briefwahl entscheidet, kann schnell aus dem Konzept gebracht werden. Davon weiß Christel Back vom Wahlamt der Stadt Freiberg ein Lied zu singen. Täglich beantwortet sie eine Vielzahl an Fragen von Bürgern zur Organisation der Wahl, die am 26. Mai stattfindet.

Freiberg. Von 24. bis 26. April hat das Rechenzentrum Stuttgart die Wahlbenachrichtigungen an die rund 13.000 Freiberger Wahlberechtigten verschickt. Einige Kommunen im Landkreis haben das selbst übernommen. Seit 2. Mai versendet die Freiberger Verwaltung die Unterlagen für die Wahlen der Mitglieder der Regionalversammlung, des Kreistags und des Gemeinderats. Wer nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen erneut samt Umschlägen für den Rückversand zugeschickt. Dass Briefwähler die Stimmzettel zweimal bekommen, scheint viele zu verunsichern. „Einige Wähler sind davon überzeugt, dass es dabei zu Unregelmäßigkeiten kommt“, sagt Christel Back. „Dabei haben wir ein tolles Wahlverfahren, dem man gern vertrauen darf.“ Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Wahlprozedere:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist jeder Deutsche ab 16 Jahren. EU-Bürger dürfen nicht an der Regionalwahl teilnehmen. Bei der Europawahl dürfen sie nur dann wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis geführt sind. Bei der Europawahl liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Etwa einen Monat vor der Wahl erhalten die Bürger ihre Wahlbenachrichtigung. Sie enthält Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahllokals und ob dieser barrierefrei ist. Jeder Wahlberechtigte sollte bis 5. Mai eine bekommen haben.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Auf der Rückseite der Benachrichtigung gibt es einen Vordruck zum Ausfüllen und Zurückschicken, wenn man per Briefwahl wählen möchte. Es geht aber auch über die Internetseite der Kommune sowie mit dem Smartphone per QR-Code.

Warum bekomme ich als Briefwähler meine Stimmzettel doppelt?

Damit die verschiedenen Stimmzettel für die Kommunalwahl zu Hause in Ruhe ausgefüllt werden können, werden sie den Wahlberechtigten schon vorher zugestellt. Hat die Verwaltung die Wahlunterlagen bereits vor Erhalt des Antrags auf Briefwahl verschickt, erhält der Briefwähler die Unterlagen ein weiteres Mal. Grund: Es ist möglich, dass der Briefwähler seine Stimmzettel nicht mehr findet oder weggeworfen hat.

Darf ich zweimal zur Wahl gehen, wenn ich als Briefwähler die Stimmzettel doppelt bekommen habe?

Nein. Wer eine Briefwahl beantragt hat, bekommt bereits im Rathaus einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis zugeteilt. Dieser verhindert im Wahllokal beim Abgleich der Wählerdaten, dass eine Person zweimal wählt.

Warum habe ich keinen Stimmzettel für die Europawahl erhalten?

Briefwähler sollten in ihren Unterlagen auch den Stimmzettel für die Europawahl vorfinden. Alle anderen Wähler bringen am Sonntag, 26. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit und erhalten dort ihren Stimmzettel für die Europawahl. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, sollte dafür seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Was muss ich beim Ausfüllen der Stimmzettel beachten?

Den Stimmzetteln sind – außer für die Regionalwahl – dazugehörige Merkblätter mit wichtigen Hinweisen für die Stimmabgabe angeschlossen. Diese Merkblätter sollten vor dem Ausfüllen der Stimmzettel gelesen und beachtet werden.