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Prozess
Zweifacher Vater wegen Totschlags vor Gericht

Rund acht Monate nach dem grausigen Fund von zwei getöteten kleinen Jungen in einem Haus in Vaihingen-Aurich beginnt am heutigen Mittwoch der Prozess gegen den Vater. Insgesamt zehn Verhandlungstage hat das Heilbronner Landgericht angesetzt und unter anderem 33 Zeugen geladen. Die Mutter wird als Nebenklägerin auftreten – sie hatte die Kinder an jenem 18. Februar nach deren zweitägigem Besuch bei dem getrennt lebenden Vater abholen wollen und sie dann tot im Wohnzimmer entdeckt. Sie soll heute als Erstes vom Gericht befragt werden. Die damals 34-Jährige galt noch lange nach der Tat als nicht vernehmungsfähig.
Vaihingen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag an seinen Kindern vor. Er soll seinen vier und fünf Jahre alten Söhnen zunächst mit einem Backstein auf den Kopf geschlagen und ihnen dann mit einem Messer in die Herzgegend gestochen haben, so die Anklage. Beides für sich genommen sei schon tödlich gewesen, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft nach der Obduktion mitgeteilt. Auch sich selbst wollte der Mann nach dem Angriff auf die Kinder töten. Den Messerstich in die Herzgegend überlebte er aber mit schweren Verletzungen und kam in ein Krankenhaus, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Verzweiflung über die Situation

Den Grund für die Tat sieht die Staatsanwaltschaft in einer „Verzweiflung über seine Lebenssituation“, an jenem Abend verstärkt durch eine schwere Depression und eine Überdosis Antidepressiva, heißt es in der Anklage. Ob er dann vor Gericht Angaben machen wird, ist derzeit unklar, bislang mache er geltend, sich an nichts mehr erinnern zu können.

Der Fall hatte für großes Entsetzen in dem kleinen Vaihinger Stadtteil gesorgt, auch wenn die Familie als nicht allzu sehr dort verwurzelt galt. Erst Ende 2015 war das Paar mit den Kindern nach Aurich gezogen, nur wenig später hatten sich die Eltern aber getrennt. Die Mutter nahm ihre Söhne an den neuen Wohnort außerhalb Vaihingens mit, der Mann blieb in dem Haus und soll sehr zurückgezogen gelebt haben. Dem Jugendamt sei die Familie zwar nach eigenem Bekunden bekannt gewesen und es habe Beratungsgespräche gegeben, Anzeichen für eine Gefährdung habe es aber nicht gegeben. (jsw)