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BGH urteilt zu weiblicher Anrede in Formularen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof verkündet heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen. Die obersten deutschen Zivilrichter entscheiden über die Klage einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland. Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie «Kunde» oder «Kontoinhaber» nicht angesprochen und pocht auf die Ansprache als «Kundin» oder «Kontoinhaberin». Für den BGH geht es im Kern darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Ansprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. In den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos.