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«BamS»: Chemnitz-Verdächtiger wegen Fehler nicht abgeschoben

Berlin (dpa) - Die 2016 noch mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Messerangreifers von Chemnitz ist einem Bericht der «Bild am Sonntag» zufolge aufgrund eines Behördenfehlers unterblieben. So sei die Ausländerbehörde in Chemnitz zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über eine Abschiebefrist bis November informiert worden, so ein Behördensprecher. Diese Frist sei aber «nicht in die Akte übertragen» worden. Man sei deshalb von einer Frist bis August ausgegangen, was aber nicht zu schaffen gewesen sei.