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Bundesverwaltungsgericht billigt Wahlrecht für 16-Jährige

Leipzig (dpa) - Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die herabgesetzte Altersgrenze verstoße nicht gegen die Verfassung. Zwar dürfen bei Bundestagswahlen laut Grundgesetz nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht «maßstabsbildend» für andere Wahlen. Bei der Festsetzung der Altersgrenze für Kommunalwahlen habe der Landesgesetzgeber zudem einen Gestaltungsspielraum.