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Fall Sami A. - Bochum droht nach OVG-Entscheidung Zwangsgeld

Münster (dpa) - Im juristischen Tauziehen um den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. droht Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens hat eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte das Ultimatum gesetzt. Die Frist läuft noch bis Mitternacht. Sami A. kann laut tunesischen Behörden zurzeit aber nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt.