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Freispruch im Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag

Düsseldorf (dpa) - Der Bombenanschlag auf eine Gruppe von Sprachschülern am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren bleibt vorerst ungesühnt. Das Landgericht sprach einen angeklagten 52-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes aus Fremdenhass frei. Die Beweislage sei zu dürftig gewesen. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. Eine selbstgebaute Rohrbombe hatte im Juli 2000 ein Blutbad angerichtet. Zehn Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt, ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen Juden.