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Gericht: VW darf mutmaßlichem Islamisten nicht kündigen

Hannover (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.