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Richter warnt in VW-Musterverfahren vor Verjährung

Braunschweig (dpa) - Erster Dämpfer für die Kläger: Schon der Auftakt des milliardenschweren Musterverfahrens von Anlegern zur VW-Dieselaffäre hat zu Diskussionen zwischen dem Vorsitzenden Richter und der Klägerseite geführt. Die Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 könnten verjährt sein, sagte der Vorsitzende Richter Christian Jäde in Braunschweig. Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, geht dagegen davon aus, dass Volkswagen schon im Juni 2008 hätte zugeben müssen, die Technologie zur Diesel-Abgasreinigung nicht zu beherrschen.