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Ultimatum des Gerichts für Rückholung von Sami A. läuft ab

Düsseldorf (dpa) - Im Verfahren um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. läuft um Mitternacht ein Ultimatum für seine Rückholung aus. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Ausländerbehörde Bochum die Frist gesetzt und droht mit einem Zwangsgeld von 10 000 Euro. Die Frist wird aber vermutlich ablaufen, ohne dass Sami A. aus Tunesien zurückgeholt wird. Es liegen Beschwerden gegen die Verwaltungsgerichtsentscheidung vor. Sami A. ist in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen.