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Wilkinson unterliegt vor Oberlandesgericht im Klingenstreit

Düsseldorf (dpa) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den Nassrasierer «Mach3» des Konkurrenten Gillette zu verkaufen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette verletzt, urteilte das Gericht. Wilkinson in Solingen hatte im Frühjahr 2017 preiswerte Ersatzklingen für das weit verbreitete Nassrasierer-Modell des Konkurrenten Gillette auf den Markt gebracht. Mehrere Drogerieketten verkauften das um 30 Prozent günstigere Produkt als Eigenmarken.