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Angeklagter muss doch nicht in Haft

Das Urteil lautet: Versuchter Mord. Trotzdem muss der 79-Jährige, der mit seinem Opel einen Radfahrer angefahren und verletzt zurückgelassen hat, nicht ins Gefängnis. „Sie sollten unserem Herrgott dankbar sein!“, gab der Richter dem alten Herrn mit auf den Weg.