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Angeklagter muss drei Jahre in Haft

Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Drei Jahre muss ein 30-Jähriger hinter Gitter. Der Angeklagte ist nach Überzeugung des Landgerichts Heilbronn im November bei der letztlich missglückten Sprengung eines Bankautomaten in Erligheim dabei gewesen. Einen ähnlichen Fall in Ottmarsheim kann das Gericht nicht vollständig aufklären. Hier spricht es den jungen Mann frei.

Heilbronn/Erligheim. Als die Familienmitglieder des Angeklagten den Gerichtssaal verließen, weinten sie. Die Mutter und der Vater warfen ihrem Sohn traurige Blicke zu. Der ist gestern vor dem Heilbronner Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht folgte der Forderung der Verteidigerin. Die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer anzweifelte, dass der Angeklagte sich nur „zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten haben will“, forderte drei Jahre und sechs Monate. Trotz Teilgeständnis: „Es handelt sich in Erligheim um keinen minderschweren Fall. Bei einer derart professionellen Herangehensweise kann eine solche Straftat mit bis zu 15 Jahren bestraft werden.“

Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, im November vergangenen Jahres nicht nur beim Diebstahl eines Fluchtfahrzeugs, sondern auch bei der anschließenden versuchten Sprengung eines Geldautomaten in Erligheim dabei gewesen zu sein. Das Gericht hatte es dem Angeklagten nicht abgenommen, dass er bis zum Schluss keine Ahnung gehabt haben will, um was es gehen sollte, dass er sich zu der Tat habe „breitschlagen“ lassen. Es habe mehrfach Gelegenheit gegeben, aus der Sache auszusteigen, sagte der Vorsitzende Richter, „schlussendlich haben Sie mitgemacht“.

Wie mehrfach berichtet hat der Angeklagte in Erligheim nach Auffassung des Gerichts einen 58 Jahre alten Litauer, Herrn V., bei der Sprengung unterstützt. V. wurde europaweit gesucht – eben wegen Geldautomatensprengung. Er sollte nur „Schmiere stehen“, sagte der 30-Jährige. Bei seiner Verlobten in Horb habe ihn V., zu dem der Angeklagte geschäftliche Beziehungen gepflegt hatte, am Tattag abgeholt und ihm angeboten, ihn ins heimatliche Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen) zu fahren. Unterwegs habe der Litauer immer wieder von einem „Jungen“ geredet, der weg sei und der ihm bei einem Autodiebstahl helfen sollte. Er sei zu der Tat überredet worden, sagte der Angeklagte, er sei bedroht worden und habe Angst um sein Leben gehabt.

Diese Vorgehensweise entspreche nicht der des 58-Jährigen, sagte der Richter. Dieser sei immer nach demselben Modus operandi vorgegangen, habe sein Vorgehen im Vorfeld akribisch geplant, die Örtlichkeiten vorab genau ausgespäht. Er sei „The Brain“ gewesen. „Möglicherweise waren Sie nur ein Notnagel“, wandte der Richter sich an den Angeklagten, „möglicherweise hat dies Herrn V. das Leben gekostet.“

Denn der gescheiterte Beutezug in Erligheim, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat, ging schief: Der 58-Jährige wurde von einem Mobilen Einsatzkommando (MEK) erschossen. Anhand eines Hinweises von einer Bankangestellten, die Tage vorher Beobachtungen gemacht hatte, wussten die Polizeibeamten Bescheid und legten sich auf die Lauer, als das Räuberduo in einem gestohlenen Fahrzeug angefahren kam. „Wir wissen nicht, was geschehen wäre, wenn das MEK nicht zugegriffen hätte“, sagte der Richter. Der Angeklagte sei anschließend zwar geflüchtet, habe sich aber „massiv beeindruckt gezeigt von der Schwere der Tat“, sich daraufhin kooperativ gezeigt und nach seiner Festnahme freiwillig eine DNA-Probe abgegeben.

Bei der wenige Wochen zuvor erfolgten Sprengung des Geldautomaten der Sparkassenfiliale in Ottmarsheim, wo rund 135000 Euro erbeutet worden waren, seien hingegen keine Spuren des Angeklagten gefunden worden. Dieser bestreitet auch, dort gewesen zu sein: Er habe an dem Abend des 19.Oktober Steaks für seine Verlobte und seine zukünftigen Schwiegereltern gebraten. Diese erinnerten sich im Zeugenstand „ganz genau daran“, es wurde zudem ein Foto bei Instagram hochgeladen. Schließlich wurde der Angeklagte von dem Vorwurf, in Ottmarsheim mit von der Partie gewesen zu sein, freigesprochen.

In seinem Statement zeigte sich der Angeklagte reumütig. „Ich entschuldige mich aufgrund meines Fehlverhaltens bei allen Anwesenden“, sagte der junge Mann, der im Juni in der Haftanstalt 30 Jahre alt geworden ist. Er habe Zeit gehabt, über alles nachzudenken. Ihn belaste alles. „Ich konnte in all den Monaten nicht einmal meine Verlobte umarmen.“