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Aus dem Haus nur mit triftigem Grund

Wie im Dezember soll auch jetzt die Ausgangssperre kontrolliert werden. Archivfoto: Becker
Wie im Dezember soll auch jetzt die Ausgangssperre kontrolliert werden. Foto: Becker
Ab Mittwoch gilt im Landkreis Ludwigsburg eine allgemeine Ausgangssperre. Dann dürfen die Bürger zwischen 21 und 5 Uhr morgens nur noch aus triftigem Grund das Haus verlassen. Dazu gehört unter anderem der Weg von und zur Arbeit.

Kreis Ludwigsburg. „Wir müssen jetzt reagieren, da die Inzidenz mit 155,3 den Grenzwert von 150 überschritten hat und dies in den kommenden Tagen wahrscheinlich auch nicht besser wird“, begründete Landrat Dietmar Allgaier seinen Schritt gegenüber der LKZ. Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Landkreise, die trotz Notbremse deutlich über einem Wert von 100 bleiben, nächtliche Ausgangssperren in Betracht ziehen. In einem Schreiben hatte das Sozialministerium zudem die Landräte angewiesen, dieses notwendige Mittel ab einer Inzidenz von 150 einzusetzen. Bei den anderen in der Corona-Verordnung festgelegten Schwellenwerten – 50 und 100 – galt jeweils, dass dieser drei Tage in Folge überschritten sein muss, um strengere Regeln zu rechtfertigen. Bei der 150er-Schwelle hingegen gibt es keine klaren Vorgaben.

Die meisten Landkreise in der Region Stuttgart haben die Ausgangsbeschränkungen aufgrund eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens gemeinsam erlassen. Dazu zählen die Kreise Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, der Ostalbkreis und der Rems-Murr-Kreis. Die Stadt Stuttgart bleibt wegen niedrigerer Inzidenzwerte zunächst außen vor. Unklar ist, wie lange die Ausgangssperre bleibt. Sie wird zunächst unbefristet erlassen. Allgaier erwartet aber, dass durch die geplanten Bundesregeln die Ausgangssperre schon bei einer Inzidenz von 100 pro 100000 Einwohnern verhängt werden muss und damit auch im Kreis Ludwigsburg weiter gilt. Selbst wenn die Inzidenzen fallen sollten.

Gleichzeitig kündigt Allgaier an, dass die Ausgangssperre auch kontrolliert werde. Dafür habe er sich mit dem Polizeipräsidenten Burkhard Metzger und den Kommunen abgestimmt. Das Blühende Barock solle aber weiterhin tagsüber für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben.

Die aktualisierte Corona-Verordnung sehe vor, dass der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet ist. Laut Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg beträgt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg aktuell 155,3 Infizierte pro 100000 Einwohner. Bei den Neuinfektionen handele es sich überwiegend um die besonders ansteckende und gefährliche sogenannte britische Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus.

Ohne weitergehende Schutzmaßnahmen sei deshalb zu befürchten, dass die Infektionszahlen im Landkreis Ludwigsburg auch weiterhin stark ansteigen werden und es in der Folge zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen wird. „Unsere Krankenhäuser drohen überzulaufen“, warnt Landrat Allgaier. Im Ludwigsburger RKH-Klinikum waren gestern 48 von 55 Betten auf der Intensivstation belegt, in Bietigheim-Bissingen waren es neun von zwölf.

Die betroffenen Landräte in der Region hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. „Schließlich sind Ausgangssperren ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Allgaier. Dabei sei bewusst nicht nur die Inzidenz in den Blick genommen worden, sondern die gesamte Pandemielage im jeweiligen Landkreis: So verzeichneten einige Intensivstationen der Kliniken derzeit eine deutliche Steigerung bei der Zahl der Patienten, die zudem immer jünger würden. Auch die Impfkampagne gehe noch deutlich zu langsam voran, um Wirkung auf das Infektionsgeschehen zu entfalten. Außerdem hätten die Osterferien und Schulschließungen bisher nicht die erhoffte Entspannung gebracht.