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Aus für selbst gestaltete BMX-Bahn in Hessigheim

Nicht erlaubt: Auf der Wiese von Familie Burk haben die Kinder eine BMX-Strecke selbst angelegt. Doch das Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Foto: Holm Wolschendorf
Nicht erlaubt: Auf der Wiese von Familie Burk haben die Kinder eine BMX-Strecke selbst angelegt. Doch das Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Foto: Holm Wolschendorf
Die Hessigheimer Familie Burk ist sehr enttäuscht. Die aus Erde gestaltete BMX-Bahn ihrer Kinder und deren Freunde muss auf Anweisung des Landratsamts zurückgebaut werden. Vorangegangen war eine anonyme Anzeige wegen naturschutzrechtlicher Verstöße.

HESSIGHEIM. Es ist ein grauer, kalter Januartag, doch das hält den elfjährigen Paul Burk, seine Brüder Emil und Erich sowie einige ihrer Freunde nicht davon ab, im Freien zu spielen. Wie so oft haben sie sich auf einem Wiesengrundstück der Familie Burk im Neckartal zwischen Hessigheim und Besigheim versammelt, um mit ihren Rädern auf ihrer selbst gebauten BMX-Strecke zu fahren. Selbst der vierjährige Erich, der nur ein kleines Laufrad hat, ist schon mit Begeisterung dabei.

Im ersten Coronasommer 2020 nach Beendigung des ersten Lockdowns haben die Dorfkinder mit Schaufeln einige Hügel und eine Halbkurve angelegt. Die kleineren Erdaufwürfe daneben stammen hingegen von einem Maulwurf. Die Idee zum Bau der BMX-Strecke hatte der radbegeisterte Paul, der nicht drauf angewiesen sein wollte, von den Eltern mit dem Auto zur nächsten BMX-Bahn nach Ingersheim gebracht zu werden. Die Begeisterung hielt auch im zweiten Coronasommer an. Ganz selbstverständlich trafen sich die Dorfkinder nachmittags auf der Wiese zum Radfahren und Toben. Doch ein Schreiben aus dem Landratsamt sorgte im Oktober 2021 für große Enttäuschung. Der Brief enthielt die Anordnung, die BMX-Bahn zurückzubauen, da sich das Grundstück innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Neckartal zwischen Hessigheim und Besigheim: Hamberg, Neckarhalde, Hörnle, Häslach und Wasen“ befinde. Die Hügel seien zu beseitigen, das Erdmaterial abzuräumen und die zerstörte Grasnarbe durch Wiedereinsaat bis spätestens Ende April 2022 wiederherzustellen.

„Uns war zwar bewusst, dass es Landschaftsschutzgebiet ist, aber nicht, dass ein paar Erdhügel so ein Problem darstellen. Die Kinder haben schließlich kein Fremdmaterial eingebracht“, zeigen sich die Eltern Manuel und Stephanie Burk betroffen. „Wir wollten doch lediglich unseren drei Jungs und ihren Freunden ermöglichen, sich im Freien auszutoben und Zeit in der Natur zu verbringen.“ Und da in Hessigheim praktisch alles Landschaftsschutzgebiet sei, könne man auch nicht auf andere Wiesen der Familie ausweichen. Stephanie Burk argumentierte bei der Kreisbehörde, dass bei landwirtschaftlicher Nutzung die Grasnarbe ebenfalls zerstört werde und für die Bahn keinerlei Baumaterial außer der Erde selbst genutzt worden sei. Doch vergeblich. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch Landwirte sei zulässig, doch die freizeitliche Nutzung nicht mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets vereinbar, so die Auskunft des Landratsamts.

„Warum müssen wir das wegmachen? Das versteht keiner von uns“, sind Emil und Paul tief enttäuscht. „Das ist unser Treffpunkt“, erzählt der achtjährige Jona, und der zwei Jahre ältere Karl findet es „sehr doof“, alles wieder abreißen zu müssen.

Wie die Pressestelle der Kreisbehörde auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, habe eine Privatperson die „naturschutzrechtlichen Verstöße“ gemeldet. Wer dahintersteckt, wird aus Datenschutzgründen nicht verraten. Diese Anzeige einer ihnen anonym bleibenden Person ist ein weiterer Punkt, der das Ehepaar Burk enttäuscht und ärgert. Denn in Hessigheim wird schließlich das gute und offene Miteinander sehr gern hervorgehoben. „Da hätte man doch erst mal mit uns reden können“, so Stephanie Burk. „Stattdessen werden Kinder, die nur spielen wollen, angezeigt.“

In ihrer Verzweiflung hat sich die Familie bereits im Herbst an Bürgermeister Günther Pilz gewandt. „Ich habe mich mit dem Gemeinderat geeinigt, dass ich unaufgefordert keine Stellungnahme abgebe“, so Pilz, der den Eingriff nicht als schwerwiegend ansieht. Auf wiederholte Bitte der betroffenen Familie hat er dann das Gespräch mit dem Landratsamt gesucht, doch ebenfalls keine Ausnahme- erlaubnis erwirken können. Es seien außerdem Verstöße auf einem anderen Grundstück angezeigt worden und das Landratsamt könne keinen Präzedenzfall schaffen. „Die Landschaftsschutzverordnung ist geltendes Recht“, die außerhalb des Handlungsspielraums eines Bürgermeisters liegt. Dass die Gemeinde bald einen öffentlichen Pumptrack baut, ist für die Kinder kein Trost. „Das wird wie mit dem Bolzplatz. An den Wochenenden und in den Sommerferien, wenn zahlreiche Touristen nach Hessigheim kommen, haben die jüngeren Dorfkinder dort keine Chance“, weiß Familie Burk.