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Berufung von Ärztin in Verfahren zu Abtreibungsparagraf abgewiesen

Gießen (dpa) - Das umstrittene Urteil im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab. Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten oder Anpreisen von Abtreibungen.