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BGH schafft Klarheit: Digitale Inhalte fallen an die Erben

Karlsruhe (dpa) - Erben haben es künftig deutlich einfacher, die Kommunikation von Verstorbenen im Internet einzusehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellt nach jahrelanger Unsicherheit klar, dass auch persönliche Inhalte im Netz wie ein Facebook-Konto grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Verkündung. Erstritten hat das Urteil eine Mutter, deren Tochter in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern leben bis heute in der Ungewissheit, ob es ein Suizid war oder ein Unglück.