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Breuninger-Häuser bleiben geschlossen

Breuninger (hier das Stammhaus in Stuttgart) ist vor Gericht gescheitert. Foto: Marijan Murat/dpa
Breuninger (hier das Stammhaus in Stuttgart) ist vor Gericht gescheitert. Foto: Marijan Murat/dpa
Mannheimer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag des Handelsunternehmens ab – Einzelhändler sehen dennoch ein Licht am Ende des Tunnels

Mannheim. Das Handelsunternehmen Breuninger muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Häuser geschlossen lassen. Die Mannheimer Richter argumentierten in ihrem heute veröffentlichten Beschluss, die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien verhältnismäßig. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten. Die Sieben-Tage-Inzidenz liege bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100000 Einwohner. In einer solchen Konstellation seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“. Die Entscheidung, so der 1. Senat, den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften zu untersagen, sei Teil einer solchen „bundesweiten Abstimmung“.

Das Unternehmen mit etwa 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr 2019 hatte entschädigungspflichtige Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht.

Der Handelsverband zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. „Wir hatten eine andere Einschätzung“, sagt Verbands-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Gerade Zugpferde wie Breuninger seien notwendig, um Kunden in die City zu bringen. „Andernfalls sterben die Innenstädte.“ Andere Händler stehen mit Eilanträgen bereits in den Startlöchern. Hagmann begrüßt die Aussagen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der dem Handel Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung gemacht hatte. „Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt, sollten wir diese Inzidenz im Land über mehrere Tage – zwischen drei und fünf Tagen am Stück – unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen“, hat Kretschmann mit Blick auf die Corona-Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in einer Woche gesagt. Als Erstes solle der Einzelhandel bei Öffnungen berücksichtigt werden – dann aber nur mit einem „klaren Hygienekonzept“ und der „Begrenzung von 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde“, so der Regierungschef. Ein solches Vorgehen wäre laut Kretschmann von den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar abgedeckt. Aus Modellrechnungen ergebe sich, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland den Inzidenzwert 35 erreichen könnte. „Möglicherweise schon gegen Ende der nächsten Woche.“

Hagmann bemerkt dazu, der mögliche Öffnungstermin 1. März sei konkreter als der Beschluss der Konferenz. „Für Tausende Händler, die mehrere Monate zwangsgeschlossen waren, geht, wenn die Ankündigung auch wirklich umgesetzt wird, eine existenzbedrohende Durststrecke zu Ende.“ Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) fühlt sich durch den Beschluss „in der vorsichtigen und immer wieder neu abwägenden Strategie“ im Kampf gegen Corona bestätigt.

Breuninger hatte argumentiert, es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Supermärkte weiter Textilien verkaufen dürften. Der VGH betonte, es sei davon auszugehen, dass der Verkauf von Kleidung im Lebensmitteleinzelhandel zu keinem zusätzlichen Anstieg der durch die Öffnung ohnehin geschaffenen Infektionsquellen führe. Das sehe bei der Öffnung des Textileinzelhandels anders aus. „Wir prüfen die Urteilsbegründung des VGH eingehend sowie weitere Schritte“, betont Breuninger-Sprecher Christian Witt. „Positiv stimmt uns, dass das Gericht für ein mögliches Verfahren in der Hauptsache offene Erfolgsaussichten dargestellt hat. Unabhängig vom Verfahren erwarten wir von der Politik zeitnah eine Perspektive bezüglich der Öffnung für den deutschen Einzelhandel“, so Witt.

Das Land bezeichnet die Argumentation des Textilhändlers als teils unvollständig und teils tendenziös. So seien dem Unternehmen Abholstellen und Lieferdienste erlaubt. Laut Presseberichten erziele es 30 Prozent des Umsatzes mit einem sehr gut etablierten Onlineshop. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes ist unanfechtbar (Az. 1 S 398/21).

Eine weitere Klage hat nach einem Medienbericht Wolfgang Kolb aus Kleinsachsenheim eingereicht, der mit Geschenkartikeln und Vereinsbedarf Handel treibt. Unklar ist, ob weitere Firmen aus dem Kreis Ludwigsburg Eilanträge eingereicht haben. Es sei eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Eine Durchsicht sei aus Kapazitätsgründen nicht möglich.