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Breuningerland: Fronten weiter verhärtet

Das Breuningerland im Tammerfeld aus der Luft: Hier soll auf rund 2500 Quadratmetern mehr Platz für Gastronomie und Dienstleistungen entstehen. Bietigheim-Bissingen und Tamm greifen jedoch den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ der Stadt Ludwigsburg
Das Breuningerland im Tammerfeld aus der Luft: Hier soll auf rund 2500 Quadratmetern mehr Platz für Gastronomie und Dienstleistungen entstehen. Bietigheim-Bissingen und Tamm greifen jedoch den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ der Stadt Ludwigsburg an, aus dem sich der Anspruch des Unternehmens ableitet. Foto: LKZ-Archiv
Bietigheim-Bissingen und Tamm treiben den Streit auf die Spitze: Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden, ob die Erweiterung des Breuningerlandes kommen kann.

Kreis Ludwigsburg. Am obersten Verwaltungsgericht im Südwesten hat der Fall Bietigheim-Bissingen und Tamm gegen die Stadt Ludwigsburg wegen der Erweiterung des Breuningerlandes bereits ein Aktenzeichen: 3 S 3115/19. Streitgegenstand vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ist demnach ein Bebauungsplan der Stadt Ludwigsburg, wonach die Shoppingmall auf einer Größe von rund 2500 Quadratmetern wachsen darf. Am 17. November nun sollen Richter über die Normenkontrollklage der beiden Kommunen entscheiden – schon wieder.

Kurzer Rückblick: Im Oktober 2020 befindet das Verwaltungsgericht in Stuttgart, dass sich aus einem alten Bebauungsplan aus den 70er Jahren ein direkt abzuleitender Anspruch des Breuningerlandes ergebe, sein Areal im Tammerfeld um Gastronomie und Dienstleistungen zu vergrößern. Darüber hinaus sehen die Stuttgarter Richter keinen Raum für eine Abwägung „widerstreitender Interessen“.

Die führen aber Bietigheim-Bissingen und Tamm mit ihrer neuerlichen Klage ins Feld. „Wir halten die Grenzen des Zumutbaren für überschritten“, sagt eine Sprecherin des Bietigheim-Bissinger Oberbürgermeisters Jürgen Kessing unserer Zeitung. Sie beklagt, dass eine Neuordnung des Breuningerlandes dazu führen könnte, die noch vorhandenen Einzelhandelsgeschäfte in Bietigheim-Bissingen und Tamm zu ruinieren. Schon heute würde die Shoppingmall für Kaufkraftabfluss in ihrer Stadt sorgen. In Tamm ärgert sich Bürgermeister Martin Bernhard, der aktuell Urlaub macht, über den Durchgangsverkehr, worüber sich auch Anwohner beschweren würden. Nach dem Urteil der Stuttgarter Richter sagte Bernhard unserer Zeitung: „Juristisch mag die Entscheidung in Ordnung sein, moralisch ist sie es nicht.“ Weil der Ludwigsburger Bebauungsplan, der die Breuninger-Vergrößerung möglich macht, in seinen Augen keine Rücksicht auf die Interessen der beiden Nachbarkommunen nimmt.

Das sieht man in der Kreisstadt anders. Hier wurde vor drei Jahren ein neuer Bebauungsplan in Kraft gesetzt, der das alte Werk aus den 70ern modifiziert. „Wir haben mit dem neuen Bebauungsplan die Verkaufsfläche auf den Bestand gedeckelt und lediglich 2500 Quadratmeter für Gastronomie und Dienstleistung als kleine und letztmalige Erweiterung zugelassen“, so ein Sprecher des OB Matthias Knecht am Dienstag, der aber auch Verständnis für die Haltung der Nachbarkommunen zeigt. „Die Ludwigsburger Innenstadt ist ebenfalls vom Abfluss der Kaufkraft betroffen.“ Daher habe sich die Stadt für einen Ausgleich der Interessen eingesetzt.

Alles andere als glücklich über das seit Jahren andauernde kommunalpolitische Tauziehen hat sich stets auch Breuninger gezeigt – aus mehreren Gründen. Ursprünglich wollte das Unternehmen sein Areal im Tammerfeld um rund 10000 Quadratmeter erweitern, bevor die Stadt Ludwigsburg die Betreiber heruntergehandelt hatte. Versuche aus Tamm und Bietigheim-Bissingen, interkommunal weiter nachzujustieren, waren vom damaligen Ludwigsburger OB Werner Spec aber abgebügelt worden – was dann zu den Klagen der Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht und jetzt vor dem VGH führte.

Federführend auf Bietigheim-Bissinger Seite war damals übrigens die Amtsleiterin für Stadtentwicklung, Andrea Schwarz. Heute ist sie Bürgermeisterin in Ludwigsburg.