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Bürgerinitiative reicht Klage gegen Müllgebühren ein

Die Nachsorgekosten für die Deponien - hier in Horrheim - explodieren. Bezahlen sollen dafür allein die Haushalte. Der IMLB klagt jetzt dagegen. Foto: Alfred Drossel
Die Nachsorgekosten für die Deponien - hier in Horrheim - explodieren. Bezahlen sollen dafür allein die Haushalte. Der IMLB klagt jetzt dagegen. Foto: Alfred Drossel

Kreis Ludwigsburg. Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hat kurz vor Ende vorigen Jahres beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die schon vor Monaten angekündigte Normenkontrollklage gegen die Abfallwirtschaftssatzungen des Landkreises für die Jahre 2021 und 2022 eingereicht. Dabei lässt sich die Bürgerinitiative erneut von der Anwaltskanzlei vertreten, mit deren Unterstützung sie nach dem AVL-Skandal Ende der 1990er Jahre bereits zwei Abfallgebührensatzungen zu Fall brachte.

Der Antrag richtet sich in erster Linie dagegen, dass der Landkreis die massiv gestiegenen Nachsorgekosten für seine Deponien Burghof in Horrheim und Lemberg in Poppenweiler ausschließlich dem Müllgebührenzahler anlasten will. Nach Auffassung der IMLB müsste zumindest ein Teil dieser Kostenexplosion aus dem Kreishaushalt finanziert werden.

Der letzte Hausmüll wurde im Jahr 2005 in Horrheim angeliefert. Für die Nachsorge dort und am Lemberg hat der Landkreis bis 2020 Rückstellungen von 33 Millionen Euro aus den Hausmüllgebühren gebildet. Nach einem Gutachten von 2021 erhöhen sich die prognostizierten Nachsorgekosten aber auf insgesamt 125 Millionen Euro – 92 Millionen mehr als 2020 vorhanden. Diese Summe soll nun ausschließlich der Gebührenzahler aufbringen, obwohl auf den beiden Deponien nicht nur Haus-, sondern auch Gewerbe- und Industrieabfälle abgelagert wurden.

Daher hält der IMLB die Gebührenkalkulation für 2021 und 2022 und die zugrundeliegende Ermessensausübung durch den Kreistag für rechtswidrig. (pro)