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Daniel E. wehrt sich gegen neues Tatmotiv

Neuauflage des Mordprozesses wird nach Verhandlungspause fortgesetzt – Urteil Anfang August?

Asperg/Stuttgart. Ursprünglich hätte der wieder aufgerollte Mordprozess gegen Daniel E. Anfang Juni mit einem neuen Urteil enden sollen, da war es in der letzten Verhandlung zu einem Eklat gekommen: Daniel E.’s Verteidiger hatte beantragt, den Prozess auszusetzen, weil ein neues Tatmotiv ins Spiel gekommen war.

Man hatte sich dann auf eine einwöchige Verhandlungspause geeinigt. Am gestrigen Donnerstag war der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart nun fortgesetzt worden; die Verhandlung begann mit einer Einlassung des Angeklagten, die sein Verteidiger vorlas.

Zur Erinnerung: Daniel E. hat 2017 Katharina K., seine damals 22-jährige Lebensgefährtin und Mutter seines Sohnes, in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Strümpfelbach erwürgt; er hatte die Leiche nach Eglosheim gebracht, dort verbrannt und die Reste in einem Komposthaufen in Asperg versteckt.

Dafür war er im Dezember 2018 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte eine besondere Schwere der Schuld erkannt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch in Teilen aufgehoben, weil die Urteilsbegründung nicht mit der Anklage übereingestimmt hatte. Ähnliches hätte jetzt wieder passieren können.

Bisher war das Gericht davon ausgegangen, dass Daniel E. seine Lebensgefährtin getötet hat, um das alleinige Sorgerecht für den damals elf Monate alten Sohn zu erhalten. Dieses Sorgerecht, so habe der Angeklagte gehofft, könne ihm eine dreijährige Haftstrafe ersparen, die ihm Betrügereien eingetragen hatten, mit denen er den Lebensunterhalt finanzierte. Auch dieses Sorgerecht hatte er sich durch Betrug erschlichen.

Dann hatte die Richterin darauf hingewiesen, dass als Tatmotiv etwas anderes als das Sorgerecht eine Rolle gespielt haben könnte, nämlich dass Daniel E. seine Freundin wie seinen Besitz behandelt und ihr das Recht abgesprochen haben könnte, ein eigenständiges Leben zu führen. Familienangehörige der Getöteten hatten den Angeklagten als einen Mann geschildert, der ausrastet, wenn es nicht nach seinem Willen geht.

Damit wäre das Mordmerkmal „Niedere Beweggründe“ gegeben. Ohne Mordmerkmal könnte das Urteil auch auf Totschlag hinauslaufen.

In der neuen Einlassung des Angeklagten gestern räumte Daniel E. ein, dass er sich häufig aggressiv verhalten und nicht angemessen auf manchmal unbedeutende Probleme reagiert habe. Entschieden wehre er sich jedoch gegen den Vorwurf, Katharina das Recht auf eine eigene Lebensgestaltung abgesprochen zu haben. Er habe auch akzeptiert, dass sie nicht mehr mit ihm zusammenleben wollte, obwohl er es gerne noch einmal probiert hätte, „immerhin hatten wir einen gemeinsamen Jungen, dem ich das Schicksal eines Trennungskindes ersparen wollte“. Der Sorgerechtsstreit, den er angezettelt hatte, sei „eine Gemeinheit von mir“ gewesen.

Ein Urteil wird am 3. August erwartet.