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EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte in Kircheneinrichtungen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus nach seiner Wiederheirat könne eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilten die Luxemburger Richter. Das deutsche Gericht müsse nun prüfen, ob die Religion bei der ausgeübten Tätigkeit eine maßgebliche Anforderung sei. Die Deutsche Bischofskonferenz äußerte sich unzufrieden zum Urteil.