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Ganz nackt oder doch mit Shorts auf dem Balkon?

Steht ein nackter Mann auf’m Balkon... Was wie der Anfang eines flachen Herrenwitzes klingt, fand eine 52-jährige Frau im Sommer überhaupt nicht lustig, zumal es nicht beim Herumstehen geblieben sei. Sie zeigte den Mann an. Das Verfahren wegen Exhibitionismus hat das Amtsgericht jetzt allerdings gegen eine Geldauflage eingestellt.

Pattonville. Im frostigen Saal des Ludwigsburger Amtsgerichts – verhandelt wird wegen Corona bei offenem Fenster – kann man sich schwer in die heißen Junitage zurückversetzen, an denen die exhibitionistischen Handlungen geschehen sein sollen, und zwar an mehreren Tagen, immer morgens zwischen 5.25 und 5.50 Uhr. Zu diesen Zeiten hatte die 52-Jährige an der Haltestelle auf ihren Bus gewartet und dabei auf der gegenüberliegenden Straßenseite im ersten Stock einen Mann auf dem Balkon beobachtet.

Er habe sich „gereckt und gestreckt“ schilderte die Frau als Zeugin vor Gericht. Dabei sei er nackt und erregt gewesen. Zehn Tage später das Gleiche, nur habe er sich an diesem Tag vor ihren Augen befriedigt und dabei auch noch über die Schulter geschaut, ob sie es mitbekomme. Sie habe sich beschämt gefühlt und Anzeige erstattet. In den nächsten Tagen habe sie sich zur Verstärkung „Damen bestellt“. An diesen Tagen sei der Mann mit nacktem Oberkörper auf dem Balkon gesessen, habe sich mit den Händen übers Gesicht gestreichelt und einmal habe er eine Zigarette geraucht. Bis Mitte Juli sei sie jeden Morgen beim Gang zur Bushaltestelle in Sorge gewesen, „dass er da sitzt“, das sei dann aber nicht mehr der Fall gewesen. „Ich sag das auch unter Eid aus!“, beteuerte sie.

Der „nackte Mann auf dem Balkon“ – 38 Jahre alt und gerade Vater geworden – bestritt nicht, auf dem Balkon gestanden zu haben, er bestritt hingegen vehement, dabei nackt gewesen zu sein; oben ohne ja, aber Boxershorts trage er immer. „Also ganz ehrlich: Für mich ist das peinlich hier.“

An den frühen Morgen des Junitags, der dann zur Anzeige wegen Exhibitionismus führte, könne er sich deswegen erinnern, weil es seiner hochschwangeren Frau in dieser Nacht besonders schlecht gegangen sei, sie habe Schmerzen gehabt und sei später zum Arzt gegangen. Ja, das könne sie beweisen, sagte die junge Ehefrau mit Baby im Zeugenstand, sie habe ihren Mutterpass dabei. Und dass ihr Mann derweil auf dem Balkon gestanden sei und masturbiert habe? „Das gibt’s nicht bei mir!“

Mit genau diesem Vorwurf wurde das Ehepaar aber eines morgens um 6.15 Uhr von einem Kriminalbeamten konfrontiert. Er habe sich nicht schnell genug um den Fall gekümmert und sei erst nach Pattonville gefahren, als die Augenzeugin sich beklagt habe. „Da mussten wir in die Puschen kommen, die Führung hört das nicht so gern, wenn der Bürger denkt, die Polizei tut nix“, erzählte er als Zeuge freimütig. Jedenfalls habe die Frau den 38-Jährigen genau beschreiben können – Vollbart, Glatze – und ihn auf Fotos identifiziert: „Wenn die Nummer 6 tätowiert ist, ist er es.“ Die genaue Lage dieser großflächigen Tattoos – auf Po und Bein, wie die Augenzeugin sagte, oder auf dem Oberkörper und der Hüfte, wie die Ehefrau schilderte – konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. Ebenso wenig die Frage, wie viel Unterkörper man von der Straße aus wegen der Betonbrüstung überhaupt sehen konnte.

Eigenartig fand es der Verteidiger, dass sein Mandant immer dann nackt gewesen sein sollte, wenn die Augenzeugin allein war; kam sie in Begleitung anderer Frauen, war er nur oben ohne „und das ist ja nicht verboten“. Im Übrigen sei sein Mandant Nichtraucher. Auch der Staatsanwalt erkannte „ein paar ungenaue Punkte“.

Trotzdem: Ein Freispruch dränge sich nicht auf, meinte die Richterin. Sie stelle es sich „sehr unschön“ vor, was die Frau habe erleben müssen, sei aber bereit, das Verfahren gegen 1000 Euro für einen wohltätigen Zweck einzustellen. Was dann auch so geschah.