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Inzidenz steigt erneut über 200er-Marke

Die Aushänge und Plakate zur Maskenpflicht werden nun wieder abgeräumt. In Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen gilt laut Landesverordnung weiter Maskenpflicht. Auf die Einhaltung will die Stadt achten. Foto: privat
Die Aushänge und Plakate zur Maskenpflicht werden nun wieder abgeräumt. In Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen gilt laut Landesverordnung weiter Maskenpflicht. Auf die Einhaltung will die Stadt achten. Foto: privat
Die Dynamik der Corona-Infektionen zeigt trotz Dellen weiter nach oben, die 7-Tage-Inzidenz für Ludwigsburg lag gestern bei habhaften 214. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Maskenpflicht in der Innenstadt gekippt. OB Matthias Knecht sieht die Infektionsgefahr eher im Privaten und nimmt die Bürger in die Pflicht.

Ludwigsburg. Mit gleich zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die allgemeine Maskenpflicht, die in Ludwigsburg seit dem 19. Oktober gilt, für ungültig erklärt, wie Oberbürgermeister Matthias Knecht im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte. Zwei Privatpersonen hätten sich mit ihrem Antrag an das Gericht gewandt, das ihnen mit seinen Entscheidungen am Wochenende und am Montag stattgegeben hätte. „Rund um die Uhr ist laut Gericht nicht verhältnismäßig“, so Knecht. Verhältnismäßig ist laut Gericht damit auch nicht, nach eigener Definition Gebiete auszuweisen, in denen eine Maskenpflicht gilt.

Damit ist Ludwigsburg nicht alleine: Mitte November kassierte das Verwaltungsgericht die verschärfte Maskenpflicht im Rems-Murr-Kreis, in Heidelberg bereits schon Ende Oktober. Bisher war Ludwigsburg wie berichtet zuversichtlich, dass seine Verordnung, in den sogenannten Verdichtungszonen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Bestand haben werde. Diese sei nach Vorschrift auch mit Aushängen und Plakaten ausgewiesen. Wie in den anderen Fällen bemängelte das Verwaltungsgericht laut Pressesprecher Peter Spear, dass es keine ausreichenden Gründe gebe, eine Allgemeinverfügung zusätzlich zur Verordnung des Landes zu erlassen. Adressat ist hier der Landkreis, wie auch bei den anderen Entscheidungen.

Nach Ansicht des Gerichts habe der zudem keine Befugnis, kreisangehörige Gemeinden und Städte zu ermächtigen, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern die Verpflichtung auszuweiten – auf die sogenannten Verdichtungszonen mit viel Publikum. In Ludwigsburg umfasst diese die Innenstadt von Bahnhof bis Marstall und war angesichts rasant steigender Infektionszahlen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt worden.

Die 7-Tage-Inzidenz an Covid-19- Infektionen stieg gestern auf 214,7

Indikator ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Infektionen auf 100000 Einwohner zeigt, gestreckt auf die vergangenen sieben Tage. Diese stieg für Ludwigsburg am Montag auf 214,7, und damit zum zweiten Mal innerhalb von vier Tagen auf über 200. Am Freitag stand sie auf 203, um danach wieder zu sinken. An den Wochenenden melden die Gesundheitsämter nicht in vollem Umfang. Seit 1. November hat Ludwigsburg siebenmal die 200er-Marke geknackt, der Landkreis stand gestern auf 131,1.

Für den Oberbürgermeister lauert die Infektionsgefahr ohnehin vor allem im privaten Bereich. Jetzt Familienfeiern für Weihnachten und Silvester zu planen, sei „ein völlig falsches Zeichen“, sagte er. Die Stadt habe da rechtlich keine Handhabe, so Matthias Knecht, er appellierte jedoch an die Ludwigsburger, Verständnis zu zeigen. „Es geht um Achtsamkeit und Rücksichtnahme“, die Inzidenzzahlen in Ludwigsburg seien „hoch alarmierend“. Analog zu Landrat Dietmar Allgaier favorisiert auch Knecht ein Weihnachten „in kleinstem Kreis“. Die Vorschriften dürften nicht gelockert werden, er befürchtet ein weiteres Ansteigen der Infektionen mit Covid-19 und fordert Disziplin. Dies seien Einschränkungen, die vertretbar seien. „Wie viele Tote ist Weihnachten wert? Keinen einzigen.“

Mehr Kontrollen in den Einkaufszentren mithilfe der Stadt

Knecht verteidigte zudem den Schritt, mit dem besonderen Weihnachtsservice die Menschen dazu zu animieren, in den Innenstädten einzukaufen. Das freie Parken gelte lediglich von Montag bis Freitag, wo wenig los sei, „da drängen sich die Massen nicht“. Das Ziel sei klar: „Dem Weihnachtsgeschäft einen Impuls zu geben.“ Dies sei auch mit Abstandsregeln und Maskenpflicht möglich. Weil samstags derzeit ohnehin „eine relativ hohe Dichte“ herrsche, hat sich die Stadt mit der Wirtschaftsförderung und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung mit den Centermanagern von der Wilhelmgalerie und dem Marstall, aber auch dem Breuningerland zusammengesetzt, um Maßnahmen zu erarbeiten.

Zum Konzept gehörte nicht nur der verstärkte Einsatz von Sicherheitspersonal vor oder in den Geschäften der Einkaufszentren, sondern auch Kontrollen durch den städtischen Kontrolldienst. Der sei mit Unterstützung der örtlichen und der Landespolizei nicht nur draußen unterwegs, sondern kontrolliere in Absprache nun auch in den Einkaufszentren. Er setzt weiter auf die Vernunft der Menschen: „Konsequentes Abstandhalten und Maskentragen“ seien zentral für ein Gelingen.

Dass das Verwaltungsgericht die allgemeine Maskenpflicht in der Innenstadt kassiert hat, bedeutet keineswegs, dass die Menschen dadurch von der Maskenpflicht befreit sind. „Es gilt weiter die Landesverordnung“, so Matthias Knecht. „Das ist ganz klar. Auf öffentlichen Plätzen ist die Maskenpflicht verhältnismäßig.“ Seit dem 1. Dezember gilt eine Maskenpflicht vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie auf den zugehörigen Parkplätzen. Maskenpflicht gibt es auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen. Dazu können auch Fußwege zählen, wenn es dort zu voll ist. Hier hat die Stadt einigen Spielraum, wie die Verordnung zeigt: „Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.“ Wie Pressesprecher Peter Spear sagt, will die Stadt heute Details zu den gültigen Bereichen nennen.

Von weiterreichenden Maßnahmen hält Knecht trotz der hohen Inzidenzzahlen wenig, eine nächtliche Ausgangssperre wie in Mannheim sei „kein Wundermittel“ und nicht sinnvoll. Stiegen die Zahlen allerdings weiter, können ein kompletter Lockdown nicht ausgeschlossen werden. „Das wäre dann leider wie im März, als das öffentliche Leben runtergefahren wurde.“ Langfristig sei es sogar möglich, dass auch Schulen und Kitas betroffen seien. Im privaten Bereich jedoch sieht er die größte Gefahr: „Wir verlieren unglaublich viel, wenn wir uns im privaten Bereich mit Vielen treffen.“