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Ja zu Gleichbehandlung bei Müllgebühr

Kreisräte im Ausschuss für Umwelt und Technik fällen einstimmigen Vorratsbeschluss für den Fall einer Niederlage am Verwaltungsgerichtshof: Alle Gebührenzahler werden gleich behandelt.

Kreis Ludwigsburg. Der Beschluss fiel im Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik erwartungsgemäß einstimmig: Sollte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Klage des Initiativkreises Müllgebühren Ludwigsburg gegen die Müllgebührensatzungen für 2021 und 2022 stattgeben, so werden alle Gebührenzahler einen Teil ihres Geldes zurückerhalten – und nicht nur jene, die 2021 Widerspruch gegen ihren Gebührenbescheid eingelegt haben oder dies in den kommenden Wochen für 2022 tun werden.

Der Beschluss, mit dem die Kreisräte gestern einer Empfehlung der Kreisverwaltung (wir berichteten ausführlich) folgten, fiel nur einen Tag vor dem Versand der neuen Gebührenbescheide, der heute beginnen soll. Landrat Dietmar Allgaier und sein Umweltdezernent Dr. Christian Sußner betonten, dass sie keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit beider Gebührensatzungen hätten. Vielmehr wolle man ein politisches Signal senden, dass alle Gebührenzahler gleich behandelt werden sollen – unabhängig vom Ausgang des in Mannheim anhängigen Verfahrens. Allgaier und Sußner deuteten an, dass sie sich in ihrer Überzeugung auch dadurch bestärkt sähen, dass der Anwalt der Bürgerinitiative noch immer keine Klagebegründung vorgelegt habe.

Allerdings müsse man davon ausgehen, dass das Verfahren tatsächlich stattfinden wird, so Allgaier: „Wir gehen nicht davon aus, dass die Klage noch zurückgezogen wird.“ Deshalb wolle man allen Gebührenzahlern rechtzeitig Klarheit verschaffen. Auch, um damit einer möglichen Einspruchswelle gegen die neuen Gebührenbescheide die Spitze zu nehmen, deutete SPD-Kreisrat Ernst Morlock (Marbach) an.

Er und die Sprecher aller anderen Fraktionen unterstrichen sowohl ihre gemeinsame Überzeugung, dass der VGH die Klage abweisen wird, als auch die generelle Bedeutung des Gleichheitsprinzips. Gedankliche Klammer zwischen juristischer Zuversicht und politischem Vorratsbeschluss war die auch gestern vielzitierte Spruchweisheit, dass „man vor Gericht und hoher See in Gottes Hand“ sei.